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Wohnungsübergabe nach dem Umzug

Diese Punkte sollten Sie bei der Wohnungsübergabe beachten

Der Umzug ins neue Heim ist endlich geschafft. Zwar steht längst noch nicht alles am vorgesehenen Platz, doch mit jedem Tag wird es wohnlicher. Bei aller Vorfreude auf das neue Wohngefühl sollte jedoch nicht vergessen werden, dass noch die Übergabe der alten Wohnung an den Vermieter, die Hausverwaltung oder die neuen Eigentümer ansteht. Ein Wohnungsübergabeprotokoll muss vorbereitet werden und sofern vorgesehen, auch Renovierungsarbeiten erledigt werden. Letztendlich wird noch ein Wohnungsübergabe-Termin benötigt, bei dem die Hausschlüssel den Besitzer wechseln. Was es sonst noch zu beachten gibt, darüber informiert dieser Ratgeberbeitrag.

Themen:

Checkliste für die Wohnungsübergabe

Das Wichtigste vorab: Die Checkliste. Diese Punkte sollten Sie bei der Wohnungsübergabe berücksichtigen.

  • Die alte Wohnung sollte leer und besenrein übergeben werden

  • Termin zur Wohnungsübergabe besser schriftlich festhalten

  • Zählerstände zur Sicherheit vorab notieren

  • Schlüssel zu allen Räumen inkl. der Gemeinschaftsräume bereitlegen

  • Festgestellte Mängel im Wohnungsübergabeprotokoll erfassen

  • Kamera oder Smartphone mit Fotofunktion zur Dokumentation mitbringen

Es gibt übrigens keine festen Regeln, wann nach dem Umzug die Übergabe zu erfolgen hat. Dies ist Abstimmungssache zwischen Mieter und Vermieter oder altem und neuem Eigentümer. Es sollte ein Termin vereinbart werden, der beiden Parteien passt und der genug Zeit für eventuelle Schönheitsreparaturen oder eine Besenreinigung beinhaltet. Vermieter haben natürlich ein Interesse daran, die Wohnung möglichst schnell wieder zu vermieten – auch das sollte bei der Terminabstimmung berücksichtigt werden. Ebenso wenig sind Dauer oder Vorgehensweise der Wohnungsübergabe vorgeschrieben. Für eine größere Wohnung oder ein Haus muss jedoch mehr Zeit einkalkuliert werden als für ein Zwei-Zimmer-Apartment.

Was muss bei der Wohnungsübergabe beachtet werden?

Auch wenn es lästig ist, die Wohnungsübergabe nach dem Umzug ist mit etlichen Pflichten verbunden. Neben einem besenreinen Zustand sind häufig auch Renovierungen oder Schönheitsreparaturen fällig. Welche das sind, ist meist im Mietvertrag festgehalten. Als Faustregel gilt, wer beim Einzug renoviert hat, kann die Wohnung unrenoviert übergeben und umgekehrt.

Allerdings können Vermieter oder neue Eigentümer keine frisch renovierte und einzugsfertige Wohnung erwarten. Normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren sind daher noch im Rahmen. Kratzer im Fußboden sind also hinnehmbar, Brandlöcher wären es hingegen nicht und müssen ausgebessert werden. Hat der Vormieter jedoch bauliche Veränderungen an der Wohnung vorgenommen, muss er diese in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Es sei denn, der Nachmieter möchte diese übernehmen und die Hausverwaltung ist damit einverstanden. Häufig kommt dies bei Einbauküchen oder Wandschränken vor.

Je nachdem, was im Mietvertrag enthalten ist, können Schönheitsreparaturen notwendig werden. Dazu gehören das Streichen und Tapezieren von Wänden und Decken oder neue Anstriche der Fußböden, Fenster und Türen sowie das Verschließen von Bohrlöchern. Das Verlegen von neuen Teppichböden oder anderen Bodenbelägen und Wandfliesen fällt jedoch nicht unter diesen Begriff.

Wohnungsübergabe Mängel dokumentieren

Damit es später nicht zu Rückfragen oder nachträglichen Forderungen kommt, sollten alle erkennbaren Mängel während der Wohnungsübergabe dokumentiert werden. Dazu dient das Wohnungs-Übergabeprotokoll. Hier kann der Zustand der einzelnen Räume inklusive der festgestellten Mängel eingetragen werden. Ist ein Makler beauftragt, gehört das Protokoll zu seinen Aufgaben. Der Vermittler stellt auch sicher, dass beide Parteien unterschreiben und je eine Ausfertigung erhalten.

Wissenswert ist, dass das Übergabeprotokoll bindend ist. Das heißt, dass die noch vom Vormieter zu behebenden Mängel oder Schäden darin festgehalten sein müssen. Alles, was später noch auffällt, ist Sache des Vermieters oder neuen Eigentümers. Davon ausgenommen sind jedoch Schäden, die auf eine bewusste Täuschung zurückzuführen sind und erst später in Erscheinung treten. In diesem Fall wäre eine nachträgliche Forderung rechtens.

Das Übergabeprotokoll: Was sollte es beinhalten?

Im Wohnungsübergabeprotokoll wird lediglich der aktuelle Zustand inklusive aller Mängel festgehalten, jedoch keine Pflichten des Vormieters. Es handelt sich quasi um den Istzustand. Dieser kann allgemein vermerkt werden oder Raum für Raum. Dokumentiert wird überdies die Anwesenheit. Im Normalfall findet die Übergabe zwischen dem bisherigen Mieter und dem Vermieter statt. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, bestehen die beiden Parteien aus dem ehemaligen und dem neuen Eigentümer sowie einem eventuell beauftragten Makler. Dieser kann dann auch gleich als Zeuge fungieren.

Wer nicht persönlich anwesend sein kann, lässt sich vertreten. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Wichtig ist, dass das Protokoll am Ende von beiden Parteien unterschrieben wird.

Diese Punkte sollten im Übergabeprotokoll enthalten sein:

  • Zählerstände (Strom, Wasser, Gas)

  • Anzahl der Schlüssel für Wohnung, Haustür, Keller, Waschküche, Dachboden, etc.

  • Zustand der Wände und Decken (Tapeten und Anstriche)

  • Zustand von Fenstern, Türen und Schlössern

  • Zustand von Teppichböden, Bodenbelägen und Wandfliesen

  • Funktionsfähigkeit der elektrischen Geräte und sanitären Einrichtungen

  • Etwaige Mängel und Schäden (Schimmelbefall, abgeplatzter Putz, Löcher im Boden etc.)

  • Tipp: Sollten Mängel bei der Übergabe festgestellt werden, lassen diese sich am besten mit Fotos festhalten. Dazu reichen Bilder mit dem Smartphone aus.

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Damit die Wohnungsübergabe reibungslos abläuft

Wir von der Arndt Umzug & Logistik GmbH aus Arnsberg können Ihnen die Formalitäten zur Wohnungsübergabe leider nicht abnehmen. Doch wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-how zur Seite, wenn es um den sicheren Transport ihres Inventars geht. Unsere gut geschulten Logistiker sind zudem darauf bedacht, weder beim Auszug noch beim Einzug Schäden in den Räumen oder im Treppenhaus zu verursachen. Dazu können Sie gerne ein unverbindliches Angebot anfordern.

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