Mietvertrag unterzeichnen
Wissenswertes zu Mietdauer, Kündigungsfrist und Ergänzung
Für viele insbesondere junge Menschen steht zum allerersten Mal die Unterschrift unter einem Wohnraummietvertrag an. Etwa wenn die erste eigene Wohnung bezogen werden soll, das Zusammenziehen mit Partnerin oder Partner geplant ist oder sich Nachwuchs ankündigt und ein größeres Heim notwendig wird. Dabei wird deutlich, dass es verschiedene Arten von Mietverträgen gibt und wichtige Punkte zu beachten sind. Auf den ersten Blick kann so ein Mietvertrag mit seinen vielen Seiten und Paragrafen sehr verwirrend und einschüchternd wirken. Doch im Grunde dienen die einzelnen Klauseln nur dazu, das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu klären. Denn jede Seite hat Rechte und Pflichten, die erfüllt werden müssen.
Was ist ein Mietvertrag und was beinhaltet er?
Ein Mietvertrag über eine Wohnung oder ein Haus wird heutzutage überwiegend schriftlich abgeschlossen. Mietverträge per Handschlag so wie früher gibt es zwar hin und wieder auch noch, doch solche mündlichen Absprachen sind selten geworden und bergen einige Risiken, etwa was die Vertragsbindung und -erfüllung betrifft.
Ein Wohnraummietvertrag ist ein Dokument, in welchem die Mietsache (Wohnung, Haus, Garage etc.) im Detail beschrieben ist. Namentlich eingetragen ist der Eigentümer als Vertragspartner, der vielfach auch der Vermieter ist sowie die Mieterin oder der Mieter. Weiterhin ist im Vertrag die Höhe der monatlichen Kaltmiete und der Nebenkosten aufgeführt. Eventuell können auch Abschläge für Heizkosten und Kautionszahlungen enthalten sein. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Mieter, die Zahlungen zu den vereinbarten Terminen auf das Konto des Vermieters zu leisten. Festgehalten sind außerdem der Mietbeginn, die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter sowie die Mietdauer (siehe auch nächster Absatz) und die Kündigungsfristen.
Welche Arten Mietverträge gibt es?
Abgesehen von gewerblichen Mietverträgen gibt es auch für Privatpersonen eine ganze Reihe verschiedener Wohnraummietverträge, die sich überwiegend durch ihre Mietdauer, aber auch durch den Mietzins und die Anpassung unterscheiden können.
- Befristeter Mietvertrag: Ein befristeter Mietvertrag beinhaltet eine zeitliche Begrenzung. Er läuft nur über den vereinbarten Zeitraum und endet automatisch mit dem Ablauf. Eine Verlängerung ist möglich, ebenso wie eine vorzeitige außerordentliche Kündigung aufgrund von Verkauf oder Sanierung.
- Unbefristeter Mietvertrag: Vielfach wird heutzutage ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen. Das bedeutet, es ist kein Endtermin für die Laufzeit festgelegt. Der Mietvertrag besteht so lange, bis ihn eine der beiden Parteien kündigt. Dabei gilt die vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist.
- Dauermietvertrag: Ein Dauermietvertrag beinhaltet einen erhöhten Kündigungsschutz für den Mieter. Dabei hat der Vermieter kein Recht auf eine ordentliche Kündigung. Ein solches Dauerwohnrecht kommt überwiegend in gemeinnützigen Einrichtungen und bei Wohnungsbaugenossenschaften vor.
- Staffelmietvertrag und Indexmietvertrag: Bei einem Staffelmietvertrag ist eine jährliche Erhöhung des Mietzinses bereits im Vertrag festgelegt. Im Unterschied dazu orientiert sich die Höhe der Miete bei einem Indexmietvertrag am aktuellen Mietindex, der vom Statistischen Bundesamt errechnet wurde.
- Wohnrecht auf Lebenszeit: Bei einem Mietvertrag mit Wohnrecht auf Lebenszeit verzichtet der Vermieter auf sein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht. Die Mieter haben das Recht, die Immobilie lebenslang zu bewohnen.
- Untermietvertrag: Bei einer Untervermietung wird ein Vertrag zwischen dem Mieter und dem Untermieter getroffen. Für einen Untermietvertrag ist in aller Regel die Zustimmung des Eigentümers oder Vermieters erforderlich. Es gelten die Vorschriften und Fristen aus dem Hauptmietvertrag.
Was sollte beim Unterzeichnen eines Mietvertrags beachtet werden?
Die Unterzeichnung eines Mietvertrags muss in aller Regel handschriftlich und eigenhändig erfolgen. In seltenen Fällen und bei entsprechender Vereinbarung wird auch eine digitale Signatur anerkannt. Fehlt die Unterschrift einer der beiden Mietparteien, ist der Mietvertrag nicht gültig. Normalerweise sind zwei Ausfertigungen des Wohnraummietvertrags vorhanden, die jeweils von Mieter und Vermieter unterzeichnet sind. Jede Partei erhält ein Exemplar.
Sollte der Mieter bei der Vertragsunterzeichnung verhindert sein, kann er sich auch vertreten lassen. Dazu muss die Vertretung über eine gültige Vollmacht verfügen. Bei Mietern, die noch nicht volljährig sind, ist die Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Werden später noch Korrekturen oder Ergänzungen in den Text eingefügt, müssen diese von beiden Seiten gegengezeichnet werden. Wichtig ist, dass sich die Einfügungen immer in beiden Versionen des Mietvertrags befinden.
Kündigungsfrist bei einem unterzeichneten Mietvertrag
Ist ein Mietvertrag geschlossen und unterzeichnet worden, beginnt das Mietverhältnis ab dem im Vertrag festgehaltenen Datum. Die Möglichkeit eines Rücktritts vom Mietvertrag aus persönlichen Gründen besteht nur, wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt oder der Einzug in die Wohnung aufgrund von erheblichen Mängeln nicht möglich ist.
Ansonsten kann der Mietvertrag nur über eine fristgerechte Kündigung aufgehoben werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und bis zum dritten Werktag des ersten Monats dem Vermieter zugegangen sein muss. Kommt sie erst später an, verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat. Außerordentliche Kündigungen zum Beispiel beim Tod des Mieters sind zum Monatsende möglich.
Lesen Sie in Ruhe das Kleingedruckte, wir planen derweil Ihren Umzug!
Sie sehen rund um den Einzug ins neue Zuhause ist viel zu bedenken und zu klären. Wenn Sie Ihre neue Wohnung gefunden haben, dann studieren Sie in aller Ruhe Ihren Mietvertrag, bevor Sie ihn unterschreiben. Derweil planen die Profis der Arndt Umzug & Logistik GmbH aus Arnsberg bereits Ihren Umzug. Auf Wunsch verpacken wir auch sorgfältig Ihren Hausstand und kümmern uns ums Auspacken und Aufstellen der Möbel. Lassen Sie sich von uns ein Angebot maßschneidern.