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Umzugskostenpauschale steuerlich geltend machen

Bei berufsbedingten Umzügen können Sie kräftig sparen

Je nachdem, aus welchen Gründen Sie umziehen, können Sie einen Teil der Umzugskosten von der Steuer absetzen. Handelt es sich um einen berufsbedingten Umzug, können Sie sogar eine Umzugskostenpauschale geltend machen. Bei rein privaten Wohnortwechseln sind zumindest haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 20 Prozent anrechenbar, sofern Sie eine Rechnung und Überweisung nachweisen können. Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie die steuerliche Umzugskostenpauschale berechnen und angeben können.

  • Hinweis: Dieser Ratgeberbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung, sondern stellt lediglich eine allgemeine Information dar. Für detaillierte und individuelle Auskünfte fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Themen:

Voraussetzungen für die berufliche Umzugskostenpauschale

Steuerlich absetzbar sind bei berufsbedingten Umzügen insbesondere allgemeine Kosten und sonstige Kosten. Damit das Finanzamt Ihre Aufwendungen anerkennt, müssen Sie zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie nehmen Ihren allerersten Job inklusive Wohnortwechsel an.

  • Es steht eine Versetzung oder ein Standortwechsel des Betriebs an.

  • Ihr Arbeitsweg verkürzt sich täglich um mindestens eine halbe Stunde.

  • Sie planen den Ein-/Auszug in/aus Dienstwohnung oder Zweitwohnung.

  • Sie kehren aus dem Ausland zurück und nehmen eine neue Stelle in Deutschland an.

Den berufsbedingten Umzug müssen Sie nachweisen. Dazu eignet sich eine Kopie des Arbeitsvertrags oder eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers. Das Dokument reichen Sie zusammen mit den Rechnungen bei Ihrer Steuererklärung ein.

Allgemeine Kosten und sonstige Kosten

Die allgemeinen Kosten müssen Sie durch Rechnungen oder Quittungen belegen. Diese können Sie in aller Regel in voller Höhe angeben. Dazu zählen insbesondere die Transportkosten für Ihr Umzugsgut, also der Aufwand für das Umzugsunternehmen, den Miettransporter oder die Umzugskartons. Unternehmen Sie Wohnungsbesichtigungen, können Sie ebenfalls Reise- und Übernachtungskosten geltend machen. Zu den absetzbaren Werbungskosten gehören zudem doppelte Mietzahlungen, die während der Umzugsphase anfallen können. Weiterhin können Sie Besichtigungskosten sowie die Maklerprovision angeben. Abzugsfähig ist ferner eine Nachhilfe für Kinder, wenn diese etwa den Unterrichtsstoff der neuen Schule nachholen müssen.

  • Hinweis: Sofern Sie bereits einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber zu diesen allgemeinen Werbungskosten erhalten haben, können diese nicht nochmals in der Steuererklärung angegeben werden.

Darüber hinaus können Sie sonstige Kosten in einer Umzugskostenpauschale geltend machen. Hierbei müssen Sie keine Zahlungsbelege beibringen. Unter die sonstigen Kosten fallen Wohnungsgesuche, Ummeldegebühren, Verpflegungskosten für Umzugshelfer, Kosten für De- und Re-Montage von Möbeln, der Aufwand für Elektriker und Installationen, professionelle Raumdekorationen, Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung (wenn im Mietvertrag vorgeschrieben) sowie ein Nachsendeauftrag bei der Post.

Nicht anerkannt werden jedoch umzugsuntypische Kosten wie die Einlagerung von Möbeln, Renovierungsaufwand und Ausstattung der neuen Wohnung, Maklergebühren beim Kauf eines Eigenheims sowie Aufwendungen und Verlust beim Verkauf der bislang bewohnten Immobilie.

Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?

Die Höhe der Umzugskostenpauschale ist inzwischen nicht mehr vom Familienstand abhängig. Seit April 2023 gelten bundesweit die folgenden Pauschalbeträge, die sich von Jahr zu Jahr erhöhen:

  • Beruflich Umziehender: 886 Euro

  • Ehegatten oder Lebenspartner: 590 Euro

  • Somit gilt für Paare: 1.476 Euro

  • Je Kind/Angehörigen im selben Haushalt: 590 Euro

Anhand dieser Angaben können Sie ganz einfach die Umzugspauschale berechnen. Steht innerhalb von fünf Jahren ein weiterer Umzug aus beruflichen Gründen an, erhalten Sie einen Zuschlag von 50 Prozent auf die genannten Pauschalen. Darüber hinaus können Sie die Kostenpauschale auch bei einem Umzug innerhalb der Europäischen Union (EU) angeben. Zugrunde liegt dann ein Pauschalbetrag von 20 Prozent des Grundgehalts (Stufe 8, Besoldungsgruppe A13) für Sie und mitumziehende Personen eines Haushalts. Außerhalb der EU erhöht sich die Pauschale auf 21 Prozent.

  • Tipp: Sofern Sie deutlich mehr als die oben genannten Beträge für Ihren Umzug aufgewendet haben, können Sie statt der Umzugskostenpauschale auch die einzelnen Kosten über Rechnungsbelege geltend machen.

Wie wird die Pauschale Umzugskosten beantragt?

Sie müssen die Umzugskostenpauschale nicht beantragen. Die beruflich bedingten Umzugskosten werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“ erfasst. Hier haben Sie die Möglichkeit, entweder Einzelbeträge oder die Gesamtkosten der allgemeinen Ausgaben sowie die Umzugskostenpauschale einzutragen. Sofern Sie einen Gesamtbetrag angeben (sinnvoll bei vielen Posten) sollten Sie Ihrer Steuererklärung eine Kostenübersicht mit den Einzelbeträgen beilegen. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater.

Alternativen zur Umzugskostenpauschale

Bei einem privaten Umzug können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung angeben. So haben Sie die Möglichkeit, im Jahr 20 Prozent aller Handwerkerkosten oder maximal 1.200 Euro sowie Transportdienstkosten in Höhe von bis zu 4.000 Euro von der Steuer abzusetzen. Materialausgaben wie zum Beispiel Verpackungsmaterial oder Umzugskartons sind jedoch nicht abzugsfähig. Angaben zu den Dienstleistungen können Sie in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Sie müssen außerdem Rechnungen und Überweisungsbelege einreichen.

Wenn Sie außergewöhnliche Belastungen gelten machen möchten, müssen Sie dem Finanzamt gegenüber nachweisen, dass Ihr Umzug zwingend notwendig war. Etwa aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Naturkatastrophe. Denken Sie zum Beispiel an das Jahrhundert-Hochwasser 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Weiterhin können Sie Umzugskosten absetzen, wenn diese eine unzumutbare Belastung darstellen. Eine Erstattung ist jedoch fallabhängig, fragen Sie daher Ihren Steuerberater. Eine außergewöhnliche Belastung müssen Sie mit einem Beleg nachweisen, zum Beispiel über ein ärztliches Attest.

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Wir stellen Ihnen eine abzugsfähige Rechnung aus

Wenn Sie ihren privaten oder berufsbedingten Umzug mit der Arndt Umzug & Logistik GmbH aus Arnsberg planen, erhalten Sie von uns eine qualifizierte Rechnung, auf der alle abzugsfähigen Dienstleistungen gesondert aufgeführt sind. Der Beleg wird von Ihrem Finanzamt anerkannt.

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