Sonderkündigungsrechte beim Umzug
Mietvertrag, Internet oder Versicherung vorzeitig kündigen?
Die meisten Verträge enthalten heutzutage Laufzeiten und Kündigungsfristen. Wie lange diese gelten, ist häufig abhängig von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, die Vertragsbestandteil sind. In manchen Fällen definieren auch deutsche Gesetze die geltenden Kündigungszeiten. Diese sind in der Regel bindend, doch oft besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Umzug ansteht – etwa bei Verträgen, welche die Stromversorgung oder Heizenergie betreffen. Aber auch Handyverträge oder Versicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig gekündigt werden.
Was ist das Sonderkündigungsrecht beim Umzug?
Bei einem Sonderkündigungsrecht handelt es sich um ein außerordentliches Kündigungsrecht, das ein Vertragspartner anwenden kann, wenn der Vertrag aus wichtigen Gründen nicht weitergeführt werden kann. Dabei kann das einseitige Gestaltungsrecht genutzt werden, um ein bestehendes Rechtsverhältnis vorzeitig zu beenden.
Nahezu alle langfristigen Verträge beinhalten ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich die ursprünglichen Bedingungen verändern. Zum Beispiel, wenn sich eine Preiserhöhung ergibt oder die weitere Versorgung nicht mehr gewährleistet ist. Bei einem Umzug kann es vorkommen, dass die neue Adresse nicht im Zulieferbereich des bisherige Stromanbieters liegt – dies ist ein häufiger Grund für eine vorzeitige Kündigung. Davon können auch andere Versorger betroffen sein, wie Gas- und Wasserwerke, Fernwärme oder Kabelfernsehen. Ebenso ist es möglich, dass am neuen Wohnort grundsätzlich nur ein eingeschränkter Mobilfunkempfang besteht. Auch in diesem Fall können Sie das Sonderkündigungsrecht anwenden.
Bedingungen für das Sonderkündigungsrecht
Viele Verbraucher stellen sich die Frage, welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um das Sonderkündigungsrecht nutzen zu können? Langfristige Verträge können ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist oder vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt werden, wenn eine Fortführung für den Vertragsnehmer unzumutbar wäre.
Laut § 314 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss für eine Vertragsauflösung entweder ein besonderes Ereignis oder eine einseitige Änderung des Vertrags vorliegen. Dabei kann ein außergewöhnliches Ereignis auf einen Unfall oder eine ernsthafte Erkrankung zurückzuführen sein. Während die einseitige Vertragsänderung zumeist eine Preiserhöhung zugrunde legt. Dazu einige Beispiele in den nächsten Absätzen.
Mietvertrag Sonderkündigung Umzug
Die Kündigungsfrist des Wohnverhältnisses ist im Mietvertrag festgehalten. In der Regel beträgt die allgemeine Kündigungsfrist für Mieter drei Monate zum Ablauf des übernächsten Monats. So ist es über den § 573c Abs. 1 BGB geregelt. Diese Frist gilt für Mieter unabhängig davon, wie lange sie schon in der Wohnung leben. Die Miete ist bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen, auch wenn die Wohnung früher geräumt wird. Zieht der Nachmieter früher ein, können sich die Parteien jedoch einigen.
Ungeachtet der gesetzlichen Fristen können Mietende ihren Vertrag über eine Sonderkündigung vorzeitig beenden. Das ist immer dann möglich, wenn eine Mieterhöhung vorliegt. Innerhalb von zwei Monaten können Mieter prüfen, ob die Erhöhung gerechtfertigt und für sie tragbar ist. Entscheiden sie sich gegen die Fortführung des Mietverhältnisses, haben sie das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zu beendigen. Beim Tod des Mieters können die Angehörigen die Wohnung innerhalb eines Monats kündigen.
Umzug Sonderkündigungsrecht Versicherung
Versicherungsverträge sind meist langfristig ausgelegt. Je nach Gegenstand (Hausrat, Gebäude, Kfz, Kranken- oder Pflegeversicherung) gelten unterschiedliche Vertragslaufzeiten. Nach Ablauf des ersten Jahres verlängern sie sich meist um ein weiteres Jahr. Unabhängig vom Umzug haben Versicherungsnehmer (nach $ 40 VVG) jedoch grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Das kann immer dann angewendet werden, wenn Beitragserhöhungen oder eine Erhöhung des Selbstbehalts durch den Versicherer festgelegt werden, sofern sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht ändert. Die Sonderregelung greift auch dann, wenn die Gesellschaft ihre Leistungen kürzt. In diesen Fällen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Wie kündigt man einen Vertrag mit Sonderkündigungsrecht richtig?
Ganz gleich, um welchen Vertrag es sich handelt – soll das Sonderkündigungsrecht angewendet werden, ist eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift erforderlich. Diese kann formlos erfolgen. Im Internet gibt es jedoch auch Musterschreiben zum Herunterladen, die bei der Formulierung helfen können.
Das Schreiben sollte alle wichtigen Fakten und Daten des Vertrags beinhalten, wie zum Beispiel Versicherungsnummer, Wohnungsbezeichnung oder Mietvertragsnummer, Kunden- oder Zählernummer, damit es zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Das Datum, an dem die Kündigung eintreten soll, wird ebenfalls benötigt. In jedem Fall ist es hilfreich, direkt um eine schriftliche Bestätigung zu bitten. Sind Fristen zu wahren, empfiehlt es sich, den Kündigungsbrief per Einschreiben zu schicken. So erhält der Absender einen Beleg der Zustellung.
Wann lohnt die Nutzung des Sonderkündigungsrechts beim Umzug?
Das Sonderkündigungsrecht sollte im Rahmen eines Umzugs immer dann genutzt werden, wenn die Fortführung des Vertrags keinen Sinn mehr ergibt oder dadurch eine doppelte Kostenbelastung entstehen würde. Die Bundesnetzagentur empfiehlt jedoch, den Vertrag weiterzuführen, sofern Ihnen der Stromlieferant oder das Gaswerk innerhalb von zwei Wochen einen neuen Vertrag zu gleichen oder ähnlichen Konditionen anbietet. In diesem Fall ist die Sonderkündigung nur noch eingeschränkt und auf Kulanz des Lieferanten möglich. Überdies kann der Abschluss bei einem anderen Unternehmen im Jahresvergleich mit höheren Kosten einhergehen.
Hinweis: Grundversorger sind auf den ersten Blick meist etwas teurer als alternative Anbieter. Das liegt häufig daran, dass die Abschlagszahlungen bei den Alternativversorgern niedriger angesetzt sind. In diesem Fall muss mit höheren Nachzahlungen gerechnet werden. Überdies kaufen sie die Energie meist zu günstigen Spotmarktpreisen und können extreme Preissteigerungen, wie etwa durch den Ukraine-Krieg ausgelöst, nicht ausreichend abfedern.
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