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Den Wohnsitz ummelden

Meldepflichten nach Umzug und Fristen für die Ummeldung

Ein Umzug ist nicht nur aufregend, für die meisten Menschen ist er auch mit viel Organisatorischem verbunden. Im Vordergrund steht natürlich, dass das Hab und Gut zur neuen Adresse transportiert wird und dort möglichst bald wieder an Ort und Stelle steht. Doch der Wohnortwechsel bringt vielfach auch eine Veränderung der Lebensumstände mit sich. Deutlich wird dies, wenn sich Anschrift und Telefonnummern ändern. Und bei allen neuen Einflüssen darf die Ummeldung nicht vergessen werden, denn hierfür gibt es Fristen zu beachten. Neben der Anmeldung bei der Einwohnermeldestelle am neuen Wohnort müssen Fahrzeug, Energieversorger und die Telekommunikation umgemeldet werden. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten. Wir klären zudem Fragen wie: Wo muss ich mich ummelden?

Themen:

Was muss beim Ummelden beachten werden?

Für die unterschiedlichen An-, Ab- und Ummeldeaktionen sollten Sie ausreichend Zeit einkalkulieren und diese Behördengänge in Ihre Umzugsplanung integrieren. Insbesondere die Anmeldung des neuen Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen erledigt werden und ist derzeit in Deutschland noch nicht flächendeckend online möglich. Sie müssen also überwiegend persönlich bei der Einwohnermeldestelle, dem Bürgerbüro oder dem Gemeindeamt erscheinen und benötigen dafür einen Termin. Je nach Auslastung der Stelle kann die Terminvergabe schon mal einige Wochen erfordern, weshalb Sie sich frühzeitig darum kümmern sollten. Die gute Nachricht: Bei vielen Meldestellen ist inzwischen schon eine komfortable Online-Terminvereinbarung möglich.

  • Hinweis: Eine Abmeldung bei der Stadt oder Gemeinde Ihres alten Wohnorts ist nicht erforderlich. Diese erfolgt automatisch, wenn Sie sich am neuen Ort anmelden.

Diese Dokumente müssen Sie mitbringen: Bei der Wohnsitzanmeldung ist der Personalausweis und falls Sie zur Miete wohnen, auch eine Bestätigung des Wohnungsgebers (Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltung) erforderlich. Der Mietvertrag reicht jedoch nicht aus. Mit einer entsprechenden Vollmacht können Sie auch andere meldepflichtige Personen anmelden.

Wichtig ist zudem, das oder die Autos umzumelden. Die Fahrzeugummeldung erfolgt bei der Kfz-Zulassungsstelle am neuen Wohnsitz. Seit 2015 gibt es keine Umkennzeichnungs-Pflicht des Fahrzeugs mehr, sofern sich der Halter nicht geändert hat. Das heißt, die alten Kennzeichen bleiben erhalten und Gebühren für neue Schilder lassen sich sparen. Dennoch muss das Fahrzeug umgemeldet werden und die Gebühren hierfür entrichtet werden. Dabei sind die Fahrzeugzulassung, der Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (TÜV-Bescheinigung) sowie die Versicherungsbescheinigung mitzubringen.

Darüber hinaus können weitere Um- und Anmeldungen notwendig werden:

  • Gas-, Fernwärme- und Stromanbieter informieren und Zählerstände übermitteln.
  • Festnetz-Telefon und Internet ummelden.
  • Neue Adresse dem Mobilfunkanbieter, den Versicherungsgesellschaften, der Hausbank, GEZ, Krankenkasse, Kindergarten und Schule mitteilen.
  • Nachsendeantrag bei der Post stellen (schon vor dem Umzug möglich).
  • Hundehalter müssen ggf. ihre Vierbeiner ummelden. Welche Behörde zuständig ist, können Sie dem letzten Hundesteuerbescheid entnehmen.
  • Beim Bezug von Kindergeld ist das Jugendamt zu informieren.
  • Bezieher von Arbeitslosengeld müssen sich persönlich bei der Arbeitsagentur melden.
  • Freiberufler und Selbstständige müssen das Finanzamt informieren.

Ummeldung beim Umzug ins Ausland

Bei einem Umzug ins Ausland und der Verlegung Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie sich lediglich bei der bisherigen Gemeinde abmelden. Im Allgemeinen wird die Angabe einer neuen Adresse nicht benötigt. Innerhalb der Europäischen Union (EU) sollten Sie sich nach drei Monaten bei der zuständigen Behörde (Rathaus, Polizei) an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Als EU-Bürger haben Sie und Ihre Familienangehörigen das Recht, sich frei innerhalb der Mitgliedsstaaten zu bewegen und aufzuhalten. Außerhalb der EU gelten die jeweiligen Bestimmungen des Landes. Für eine dauerhafte Anmeldung benötigen Sie ein Ausweisdokument, die deutsche Abmeldebestätigung und einen Nachweis über die aktuelle berufliche Tätigkeit oder eine bestehende Krankenversicherung.

  • Weitere Informationen zur Anmeldung im Ausland entnehmen Sie am besten der Webseite der jeweiligen Behörde.

Ummeldungs-Fristen für Wohnsitz und Auto

Die Fristen für eine Wohnortummeldung sind in Deutschland im Paragraf 17 des Bundesmeldegesetzes geregelt. Er besagt, dass eine Ummeldung (Anmeldung) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der neuen Meldebehörde zu erfolgen hat. In der Regel sind die Behörden jedoch kulant, wenn die Meldefrist nur um einige Tage überschritten wird. Ein längeres Überschreiten um Wochen oder gar Monate kann jedoch mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden, das bis zu 1.000 Euro betragen kann.

Weniger eindeutig sind die Fisten zur Kfz-Ummeldung geregelt. Im Paragraf 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es dazu lediglich, dass eine Änderung der Behörde unverzüglich mitzuteilen ist. Dies lässt zwar einen recht großen Spielraum zu, doch sollten Sie Ihrer Pflicht besser so bald wie möglich nachkommen. Denn bei Nichterfüllung der Mitteilungspflicht kann das Fahren des eigenen Autos untersagt werden.

Gebühren für die Ummeldung von Wohnsitz und Kfz

Die Kosten für die Ummeldung des Wohnsitzes sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In einigen Städten und Gemeinden ist die Anmeldung des neuen Wohnorts und die damit verbundenen Änderungen in den Ausweisdokumenten sogar gebührenfrei. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Ab- oder Ummeldegebühr pro Person 15,00 Euro. In Rheinland-Pfalz fallen 20,00 Euro an und in Hamburg 12 Euro für Einzelpersonen oder Familien.

Auch die Ummeldung des Fahrzeugs ist je nach Bundesland mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Die Gebühren richten sich zudem danach, ob neue Kennzeichen benötigt werden oder ob die alten weitergenutzt werden können. Bei einer An- oder Ummeldung inklusive neuer Schilder können 35 bis 50 Euro aufgerufen werden. Werden keine neuen Kennzeichen fällig sind es lediglich 10 bis 15 Euro an Ummeldegebühren.

Die Informationen an andere Stellen wie Versicherungen, Energieversorger, Finanzämter oder Banken sind in aller Regel gebührenfrei. Wird ein neuer Telefon-/Internetanschluss fällig und ein Techniker muss zu Ihnen herauskommen, können jedoch Anschlussgebühren anfallen. Bei Heizung und Strom werden die Abschlagszahlungen zumeist neu berechnet und Sie erhalten eine Zwischenrechnung.

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