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Sonderurlaub beim Umzug beantragen

Besteht ein Recht auf Urlaub für Privatumzüge?

Je näher der Umzugstermin rückt, desto knapper wird die Zeit. Gerade in den letzten Tagen ist noch viel zu erledigen: Letzte Umzugskartons müssen gepackt werden und es gibt einiges zu organisieren, damit am Umzugstag alles möglichst reibungslos ablaufen kann. Ein paar zusätzliche Urlaubstage sind in dieser Situation sehr hilfreich. Vielfach besteht sogar die Möglichkeit, bezahlten Sonderurlaub beim Umzug zu beantragen. Ob dieser vom Arbeitgeber genehmigt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Und nicht grundsätzlich beseht ein Anspruch auf Umzugsurlaub.

Themen:

Wie viel Sonderurlaub steht mir einem beim Umzug zu?

Der Urlaub von Arbeitnehmern ist im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 616 BGB) geregelt. Das Gesetz legt allerdings nur fest, ob und wie viele bezahlte Urlaubstage zur Erholung den Beschäftigten pro Jahr zusteht. Dabei ist die Anzahl der freien Tage abhängig von der Art der Beschäftigung (Vollzeit oder Teilzeit) sowie vom Alter des Mitarbeitenden. Weiterhin besteht ein gesetzlicher Sonderurlaub für die eigene Heirat, die Geburt der eigenen Kinder sowie bei Todesfällen naher Angehöriger. Auch die Betreuung eines kranken Kindes unter zwölf Jahren kann eine Ausnahme darstellen.

Es gibt jedoch kein Umzugsurlaubsgesetz und damit im Grunde keinen Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Privatumzug. Vielfach verhalten sich Arbeitgeber jedoch kulant und gewähren ihren Angestellten ein bis zwei Tage bezahlten Urlaub. Aber auch ohne gesetzlichen Anspruch kann eine Chance auf Freistellung bei Lohnfortzahlung bestehen. So zum Beispiel, wenn es sich um eine Arbeitsplatzverlegung oder Versetzung handelt. Viele Arbeitgeber unterstützen neue Mitarbeiter auch, wenn sie zum Arbeitsantritt ihren Wohnort wechseln müssen.

Oft sind solche Details wie Sonderurlaube im Arbeitsvertrag enthalten oder sie sind Bestandteile der allgemeinen Betriebsvereinbarung. Auch Tarifverträge beinhalten häufig Sonderklauseln. Deshalb lohnt es sich vor dem Gespräch mit den Vorgesetzten immer erst einen Blick in den Angestelltenvertrag zu werfen.

Wann kann ich Sonderurlaub für meinen Umzug beantragen?

Grundsätzlich können Sie zu jeder Zeit Sonderurlaub für Ihren Umzug beantragen. Sofern es sich dabei um einen betriebsbedingten oder dienstlichen Ortswechsel handelt – zum Beispiel, weil Sie in eine andere Filiale oder Abteilung versetzt werden – haben Sie sehr gute Chancen auf eine bezahlte Freistellung. Bei einem privaten Umzug hängt die Bewilligung vielfach von Ihren Arbeitsleistungen ab, also ob Chef oder Chefin mit Ihnen zufrieden sind, und von Ihrem Verhandlungsgeschick.

Falls kein Sonderurlaub möglich ist, können Sie immer noch reguläre Urlaubstage beantragen oder sogar unbezahlten Urlaub nehmen. Vielleicht weist Ihr „Überstundenkonto“ auch ein Plus auf und Sie können einige Stunden oder sogar Tage abbummeln? Dies können Arbeitgeber normalerweise nicht verwehren, es sei denn, der Antrag kommt zu kurzfristig oder das aktuelle Arbeitsaufkommen lässt gerade keine Freistellung zu.

  • Tipp: Nicht zu lange warten! Damit Ihr Arbeitgeber planen kann, sollten Sie Ihren Sonderurlaub so früh wie möglich beantragen. Wenn also der Umzugstermin festgelegt ist, können Sie direkt einen oder mehrere freie Tagen anfragen. Je nach Hierarchie im Unternehmen kann sich ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten vorteilhaft auswirken.

Wie wird Sonderurlaub beim Arbeitgeber beantragt?

Zur Beantragung eines Sonderurlaubs gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Dieser wird wie jeder andere Erholungsurlaub beantragt. Dabei ist die Vorgehensweise abhängig von den betrieblichen Regelungen (siehe Arbeitsvertrag). Normalerweise müssen Urlaubanträge schriftlich beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung eingereicht werden. Dies kann entweder klassisch in Papierform erfolgen oder auf digitalem Weg, sofern das Unternehmen diese Möglichkeit anbietet.

Immer mehr Betriebe organisieren heutzutage die gängigen Mitarbeiterbelange über das firmeneigene Intranet. Hier können Angestellte nicht nur ihr derzeitiges Urlaubskontingent, die angefallenen Überstunden oder die aktuellen Arbeitszeiten einsehen, sondern auch direkt Urlaubsanfragen platzieren. Häufig wird bei solchen Systemen zwischen Erholungsurlaub und Sonderurlaub unterschieden, sodass eine Auswahl getroffen werden kann.

Kann der Sonderurlaub für Umzug auch abgelehnt werden?

Genau genommen stellt der Urlaub für Umzug laut Gesetzgeber eine „selbst verschuldete Arbeitsunfähigkeit“ dar. Das heißt, die Arbeitsverhinderung wird nicht durch eine Erkrankung oder einen Unfall hervorgerufen. Rein rechtlich können Arbeitgeber also einen Sonderurlaub für den Umzug ablehnen – sofern vertraglich nicht andres geregelt und es sich um keinen betrieblichen Ortswechsel handelt.

In der Praxis kommt eine strikte Ablehnung jedoch so gut wie nicht vor, denn Unternehmen können ihren Mitarbeitern ja nicht vorschreiben, wo sie zu wohnen haben. Und nicht immer lässt sich ein Umzug am Wochenende durchführen. Viel mehr sind Arbeitgeber heutzutage darauf bedacht, ihre Angestellten zu unterstützten, um gute Arbeitsleistungen zu erhalten. Dabei fallen dem persönliche Wohn- und Lebensumfeld entscheidende Rollen zu. Arbeitnehmer, die frühzeitig und freundlich nach freien Tagen für ihren privaten Umzug fragen, sollten daher in aller Regel nicht abgewiesen werden.

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So können Sie wertvolle Urlaubstage sparen

Mit einem professionellen Umzugsunternehmen wie der Arndt Umzug & Logistik GmbH aus Ansberg können Sie sich Ihren Umzugsurlaub weitgehend sparen. Denn wir übernehmen für Sie den gesamten Transport Ihres Hab und Guts – inklusive Einpackservice, den Möbelabbau und Möbelaufbau. Und selbstverständlich erhalten Sie von uns auch eine detaillierte Rechnung für Ihren Arbeitgeber.

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