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Schaden beim Umzug – was tun?

So verlieren Umzugsschäden ihren Schrecken

Umzugsschäden sind für viele Menschen ein Schreckgespenst. Die Lieblingskommode hat einen Kratzer abbekommen und die Wände im Treppenhaus müssen ausgebessert werden. Auch bei aller Sorgfalt lassen sich Umzugsschäden nicht immer vermeiden. Doch mit einigen Vorsichtsmaßnahmen können Beschädigungen des Umzugsguts oder des Gebäudes in Grenzen gehalten werden. Und wenn doch etwas passiert? Wer haftet dann? Gibt es eine Umzugsschaden-Versicherung und wie hoch fällt die Haftung aus. Diese und weitere Fragen klärt unser Beitrag zum Thema Schaden beim Umzug.

Themen:

Wie lassen sich Schäden bei einem Umzug vermeiden?

Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte nichts dem Zufall überlassen. Zerbrechliche Waren sollten ausreichend mit Luftpolsterfolie oder Papier in stabile Umzugskartons verpackt werden. Müssen Wandspiegel oder Möbel mit Glastüren transportiert werden, ist es ratsam, diese vor dem Verladen ebenfalls mit Wolldecken oder geeignetem Verpackungsmaterial zu schützen. Aufkleber mit Signalwirkung und der Aufschrift „Vorschicht Glas!“ geben einen guten Hinweis auf die sensible Fracht.

Neben einem besonderes achtsamen Transport durch das Treppenhaus ist es wichtig, dass zerbrechliche Gegenstände im Möbelwagen angemessen verladen werden. Diese Aufgabe sollte von erfahrenen Personen übernommen werden. Denn Zerbrechliches darf weder gestaucht noch zuunterst aufgestapelt werden.

Doch nicht nur das Umzugsgut kann geschützt werden, auch die Treppenhäuser am alten und neuen Wohnort lassen sich für den Umzug vorbereiten. Empfindliche Türrahmen können mit einem Pappmantel geschützt werden, der entweder aus Kartonresten gebastelt wird oder aus einem professionellen Türzargenschutz besteht. Bei schlechtem Wetter kann ein stabiles Malervlies den Boden im Eingangsbereich vor grobem Schmutz oder Beschädigungen bewahren. Doch es sollte unbedingt ausreichend mit Klebeband gesichert werden, damit der Malerteppich nicht zur Stolperfalle wird.

Was tun bei einem Schaden während des Umzugs?

Geht trotz aller Schutzmaßnahmen etwas zu Bruch, heißt es zunächst Ruhe zu bewahren. Natürlich ist so ein Schaden während des Umzugs ärgerlich, aber es gilt, den gesamten Umzug zu bewältigen. Machen Sie daher mit Ihrem Handy an Ort und Stelle ein Foto von der Beschädigung und klären Sie dies nach getaner Arbeit. Ein hilfreicher Zeuge ist bei einem Umzug immer schnell gefunden.

Dann ist die Schuldfrage zu klären. Grundsätzlich gilt: Der Verursacher eines Umzugsschadens muss auch die entstandenen Kosten tragen. Haben Sie den Schaden selbst durch Eigenverschulden verursacht, können Sie sich an Ihre Hausratversicherung oder die Privathaftpflichtversicherung wenden. Sofern Umzugsschäden versichert sind, haften diese.

Anders verhält es sich, wenn ein Schaden durch einen privaten Umzugshelfer entstanden ist. Oft helfen Freunde oder Familienmitglieder unentgeltlich beim Umzug mit. Es handelt sich also um einen Freundschaftsdienst. Fällt ihnen der Karton mit dem guten Porzellan aus der Hand, handelt es sich automatisch um eine stillschweigende Haftungsbeschränkung. Das heißt, Sie haften selbst für den Schaden, es sei denn, Sie würden vorab mit ihren Umzugshelfern einen Vertrag inklusive Haftungsregelung aufsetzen – was im Freundes- oder Familienkreis eher unüblich ist.

Haben Sie hingegen ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt, haftet dies per Gesetz bei Schäden durch die Mitarbeiter bis zu einer Höhe von 620 Euro pro Kubikmeter Fracht. Um Ihre Ansprüche zu sichern, müssen Sie dem Schaden direkt anzeigen und spätestens innerhalb von 14 Tagen dem Unternehmen melden.

  • Hinweis: Von der Haftung ausgenommen sind Schäden bei der Beförderung von Pflanzen oder Tieren sowie bei elektronischen Geräten oder sonstigen Wertgegenständen. Solche Transporte sollten Sie daher am besten selbst übernehmen.

Wichtige Versicherungen für den Umzug

Eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie für Ihren Umzug benötigen, ist die Hausratversicherung. In den meisten Fällen liegt bereits ein Vertrag für den bisherigen Wohnort vor und wird nach dem Umzug in der Regel an der neuen Adresse fortgeführt. Die eigene Hausratversicherung greift meist auch bei Schäden, die Sie selbst beim Be- oder Entladen Ihres Umzugsguts verursachen. Wenn Sie die Gesellschaft vorab über den Umzug informieren, wird der Versicherungsschutz häufig auch auf den Einzug ins neue Heim ausgeweitet. Ausgenommen sind jedoch grundsätzlich Schäden, die während des Transports auftreten.

Für Schäden, die Sie im Treppenaus bei Ihrem Aus- und Einzug verursachen, haftet Ihre Privathaftpflichtversicherung. Sie springt immer dann ein, wenn Dritte oder deren Eigentum durch Sie zu Schaden kommen. Hier sind die Klassiker zum Beispiel Kratzer am Geländer oder Beschädigungen der Wände oder Türrahmen, die instandgesetzt werden müssen.

Umzugsfirmen sind wie bereits erwähnt gesetzlich zu einer Grundhaftung von bis zu 620 Euro je Kubikmeter Fracht verpflichtet. Die Haftung übernimmt die Versicherung des Unternehmens per bestehendem Vertrag. Ausgeschlossen werden hiervon oftmals Schäden, die durch unabwendbare Ereignisse wie Naturgewalten oder Beeinträchtigungen durch Dritte eintreten können.

Darüber hinaus können Auftraggeber eine separate Transportversicherung abschließen, die nur für diesen Umzug gilt. Solche Umzugstransportversicherungen werden auf Anfrage häufig direkt von der Möbelspedition angeboten. Sie empfehlen sich dann, wenn der Wert des Hausrats die Grundhaftung der Spedition weit übersteigen würde, zum Beispiel bei Kunstgegenständen. Alternativ können sie auch privat für den Transportweg abgeschlossen werden – etwa, wenn der Umzug in Eigenregie durchgeführt werden soll.

Wie hoch ist die Haftung der Hausratversicherung?

Wer seiner Hausratversicherung einen Umzugsschaden melden möchte, sollte bereits im Vorfeld unbedingt auf eine ausreichende Deckung achten. Oftmals wächst der Hausstand im Laufe der Zeit an und wird wertvoller. Das heißt der finanzielle Aufwand, um alle Möbel und Haushaltsgegenstände im Schadensfall neu zu beschaffen, wird von Jahr zu Jahr größer. Deshalb ist es ratsam, die Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen anzupassen. Viele Versicherungen beinhalten daher auch eine automatische Anpassung. Liegt eine Unterversicherung vor, übernimmt die Gesellschaft unter Umständen nur einen Teil Ihres Umzugsschadens. Grundlage zur Berechnung ist dabei grundsätzlich das Verhältnis zwischen dem Gesamtwert des Hausrats und der Deckungssumme.

Daher sollte die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Inventars entsprechen. Als allgemeine Empfehlung wird eine Mindestversicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche angegeben. Damit die fallengelassene Blumenvase also vollständig ersetzt werden kann, muss die Gesamtdeckung korrekt berechnet sein.

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Beauftragen Sie lieber gleich die Profis!

Anders als private Umzugshelfer gehört der sichere und versicherte Transport von Umzugsgut zum Tagesgeschäft einer professionellen Möbelspedition. Mit ihrem Know-how und der langjährigen Erfahrung vermeiden die Profis in aller Regel Schäden an Möbeln und Gebäuden. Lassen Sie sich von den Experten der Arndt Umzug & Logistik GmbH in Arnsberg beraten und fordern Sie Ihr persönliches Angebot an:

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