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Halteverbotszone für Umzug beantragen

So schaffen Sie Platz für den Möbelwagen

Bei einem Umzug gibt es viel zu beachten. Neben der Miete für das Transportfahrzeug und das Organisieren der Umzugshelfer müssen Sie auch an eine Abstellfläche für den Möbelwagen denken. Schließlich soll der Transporter möglichst vor der Haustür stehen, damit die Wege für die privaten oder professionellen Helfer so kurz wie möglich sind. Das spart eine Menge Zeit und natürlich auch Kraft. Dafür ist es unerlässlich, dass am Umzugstag keine Autos im fraglichen Bereich parken. Das geht am besten über die Einrichtung einer Halteverbotszone. Um Ärger mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden und für einen reibungslosen Ablauf sollte das Halteverbot immer offiziell beantragt und nicht auf eigene Faust umgesetzt werden. Wie das geht, wo man die Halteverbotsschilder mieten kann und mit welchen Kosten gerechnet werden muss, darüber informiert unser heutiger Ratgeberbeitrag.

Themen:

Wann benötige ich ein Halteverbot?

Ob Sie eine Halteverbotszone benötigen, hängt von der allgemeinen Lage des Straßenverkehrs ab. Wenn Sie in einer größeren Stadt wohnen oder an einer viel befahrenen Straße, geht es kaum ohne. Findet der Umzug eher auf dem Lande statt oder leben Sie in einer reinen Anliegerstraße, können Sie eventuell auf Halteverbotsschilder verzichten. In solchen Fällen reicht es häufig aus, wenn Sie mit Ihren Nachbarn sprechen und sie bitten, ihre Fahrzeuge am Stichtag umzuparken. Je nachdem, wie breit die Straße ist, brauchen Sie Platz auf einer oder auf beiden Straßenseiten – auch das sollten Sie berücksichtigen. Denken Sie ebenfalls daran, dass Sie eventuell eine zweite Halteverbotszone für den Einzug ins neue Heim benötigen.
Liegt Ihr Haus oder Ihre Wohnung an einer Straße mit permanentem Halteverbot? In diesem Fall können Sie eine Parkgenehmigung in der Park- und Halteverbotszone beantragen.

Halteverbot beantragen für den Umzug, so geht es:

Eine temporäre Halteverbotszone für Ihren Privatumzug oder Firmenumzug können Sie in der Regel beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen. Jedoch wird dies von Ort zu Ort anders gehandhabt. Möglich ist, dass am Auszugs- oder Einzugsort eher das Bürgerbüro, Ordnungsamt oder Tiefbauamt zuständig ist. Näheres finden Sie meist auf der Webseite Ihrer Gemeinde unter dem Suchbegriff „Halteverbot für Umzug“. Den kostenpflichtigen Antrag können Sie häufig formlos stellen. Einige Gemeindeverwaltungen bieten jedoch auch Vordrucke zum Ausfüllen an oder ein Online-Formular das elektronisch versendet werden kann. Hier geben Sie die Adresse ein, für welchen Zeitraum das Halteverbot benötigt wird und wie viele Meter Parkfläche Sie kalkulieren.

  • Tipp: Zur Ermittlung der Parkfläche rechnen Sie einfach die Länge Ihres Umzugsfahrzeugs zuzüglich mindestens zwei Meter zum Rangieren bzw. Ein-/Ausladen. Einige Möbelwagen sind auch mit einer Ladebordwand oder Hubladebühne ausgestattet, die Platz benötigt.

Wie lange dauert die Beantragung eines Halteverbots?

Das vorübergehende Halteverbot sollten Sie mindestens zwei bis drei Wochen vor Ihrem Umzugstermin beantragen. Je nach Gemeinde werden zur Erteilung der Genehmigung 3 bis 14 Tage benötigt. Halteverbotsschilder mieten können Sie mit der Bescheinigung in der Tasche. Sie können die Schilder dann an der genannten Stelle abholen und selbst aufstellen oder von einer Fachfirma für Verkehrstechnik liefern und aufstellen lassen.

Damit am Umzugstag die benötigte Abstellfläche auf der Straße auch tatsächlich frei ist, sollten Sie die Schilder etwa drei bis vier Tage vor dem Termin aufstellen. So geben Sie den Nachbarn oder anderen Verkehrsteilnehmern Zeit und Gelegenheit, ihre bereits abgestellten Fahrzeuge umzuparken.

Kosten für ein Halteverbot beim Umzug

Die Kosten für Genehmigung, Schilder und Aufstellung variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Für die behördliche Bewilligung müssen Sie mit Gebühren zwischen 12 und 40 Euro rechnen. Die Miete für die Halteverbotsschilder beträgt pro Tag etwa 3 bis 15 Euro je Schild. Eine Kaution von bis zu 100 Euro ist möglich. Wenn Sie einen Aufstellservice dazubuchen kann die Rechnung nochmals circa 60 bis 150 Euro teurer werden.

Das Aufstellen der Schilder durch ein Unternehmen hat viele Vorteile, weshalb sich der Extraservice lohnen kann:

  • Sie müssen die Schilder nicht selbst transportieren und sparen Zeit.
  • Die Verkehrszeichen werden an der richtigen Stelle professionell aufgestellt und später wieder abgeholt.
  • Im Schadensfall haftet die Firma, wenn zum Beispiel ein umkippendes Schild eine Person verletzt oder ein parkendes Auto zerkratzt.
  • Tipp: Wenn Sie ein Logistikunternehmen mit Ihrem Umzug beauftragt haben, gehört die Einrichtung von Halteverbotszonen häufig mit zum Angebot. Dann kümmert sich das Unternehmen eigenständig um die notwendigen Genehmigungen und stellt selbst die Schilder auf. Nicht selten bleibt dieser Service sogar ohne Berechnung oder ist besonders preisgünstig.

Wie vermeidet man Probleme mit dem Halteverbot beim Umzug?

Sie möchten lieber Kosten sparen und selbst eine Halteverbotszone einrichten? Davon sollten Sie aus verschiedenen Gründen absehen. Denn wenn Sie eine Parkzone auf der Straße oder dem Gehweg mit zwei alten Stühlen oder Mülltonnen und einem Flatterband absperren, blockiert dies zwar Fläche, hat aber rechtlich keine Bewandtnis. Das heißt, dass Anwohner oder Besucher trotzdem dort parken können. Es handelt sich nicht um Falschparker und Sie haben auch kein Recht, die Pkws abschleppen zu lassen. Vorsicht, das kann sehr teuer werden.

Gleichzeitig greifen Sie mit solchen widerrechtlichen Absperrmaßnahmen in das Straßenverkehrsgesetz ein und machen sich strafbar. Kommt es zu einer Anzeige müssen Sie mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen. Weiterhin können unter Umständen unschöne Verzögerungen oder Behinderungen am Umzugstag entstehen, wenn Autos im Weg stehen.

Deshalb sollten Sie bei der Einrichtung einer Halteverbotszone immer den offiziellen Weg gehen. Denn liegt eine Genehmigung vor und werden Schilder ordnungsgemäß aufgestellt, haben Sie auch eine rechtliche Handhabe gegen Falschparker. In diesem Fall können Sie die Polizei rufen, die dann entweder die Fahrzeughalter ausfindig macht oder abschleppen lässt. Die Kosten hierfür sind von den Falschparkern zu tragen.

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