GEZ ummelden beim Umzug
Der Rundfunkbeitrag ist für jeden Haushalt verpflichtend
Seit 1976 sind Fernseh- und Radioempfang in Deutschland gebührenpflichtig. Das betrifft die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten. Zuständig dafür war in der Vergangenheit die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ. Ab 2013 wurde das Konzept und damit auch die Beiträge reformiert. Seither muss der Rundfunkbeitrag, wie das Solidarmodell heute genannt wird, nur noch pro Wohngemeinschaft und nicht mehr pro Person gezahlt werden. Dabei ist es völlig unerheblich, ob in diesem Haushalt ferngesehen oder Radio gehört wird. Bei einem Umzug oder Ersteinzug muss der Rundfunkbeitrag umgemeldet respektive angemeldet werden. Auch eine generelle Abmeldung kann erforderlich sein. Unter besonderen Umständen ist sogar eine GEZ-Befreiung beim Umzug möglich.
Muss man bei einem Umzug die GEZ informieren?
Die kurze Antwort auf diese Frage lautet: Ja! Seit 2013 übermitteln alle Einwohnermeldeämter oder Bürgerbüros die An- und Abmeldungen von Wohnsitzen innerhalb Deutschlands an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Service hat die GEZ abgelöst. Dadurch ist „Schwarzsehen/-hören“ so gut wie unmöglich gemacht geworden. Dennoch muss jeder Haushalt dem Beitragsservice die neue Adresse nach einem Umzug mitteilen und sich offiziell ummelden.
Das hat durchaus praktische Erwägungen, denn bei dieser Aktion können auch Zahlungsweise und Zahlungsart umgestellt werden. Überdies lassen sich Befreiungen oder Ermäßigungen beantragen.
Wie meldet man sich bei der GEZ nach einem Umzug um?
Das Ummelden oder Erstanmelden kann heutzutage ganz einfach per Online-Formular vorgenommen werden. Über die Webseite des Beitragsservice rundfunkbeitrag.de lässt sich die neue Adresse papierlos übermitteln. Dafür ist nur die Beitragsnummer erforderlich, die sich zum Beispiel auf dem letzten Kontoauszug befindet.
Zur Sicherheit kann das Formular nach dem Ausfüllen gedruckt und per Post an den Beitragsservice gesendet werden. Darüber hinaus wird auch eine telefonische Ummeldung angeboten. Je nach Auslastung der Servicemitarbeitenden kann der Anruf jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
GEZ-Gebühren bei Umzug – was muss man beachten?
Das seit 2013 geltende Gebührenmodell ist insbesondere für Familien oder WGs vorteilhaft. Häufig nutzen ältere Kinder oder junge Erwachsene, die im selben Haushalt leben, eigne Mediengeräte. Diese müssen jedoch nicht extra angemeldet werden und es fallen auch keine zusätzlichen Gebühren an. Ziehen allerdings Bewohner aus, zum Beispiel in die erste eigene Wohnung oder in eine Studentenunterkunft, sind sie verpflichtet, sich beim Beitragsservice anzumelden.
Dabei ist der monatliche Beitrag für alle deutschen Haushalte gleich hoch – egal, wie viele Personen in einer Wohneinheit leben oder wie viele TV- und Rundfunkgeräte genutzt werden. Etwas anders ist die Rundfunkbeitragspflicht bei Nebenwohnungen geregelt. Das betrifft zum Beispiel Zweitwohnsitze, Ferienwohnungen oder Gartenhäuser, die als temporäre Wohnstätte geeignet sind. Sind diese beim Einwohnermeldeamt als Nebenwohnungen auf den Hauptantragssteller angemeldet, kann eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragt werden. Wird die Zweitwohnung jedoch dauerhaft von einem volljährigen Familienangehörigen bewohnt, muss dieser Haushalt separat beim Beitragsservice angemeldet werden.
Hinweis: Das Auto gehört übrigens auch zum Haushalt. Deshalb muss das Radio oder das Multimediasystem im privaten Fahrzeug nicht separat angemeldet werden. Anders verhält es sich bei Mietwagen oder Autos, die auf ein Unternehmen zugelassen sind. Autovermietungen müssen Beiträge für die Radios in den Mietfahrzeugen leisten.
Kann man GEZ-Gebühren beim Umzug sparen?
Der Rundfunkbeitrag muss nicht zweimal in einem Monat gezahlt werden, auch wenn der Umzug zur Monatsmitte stattfindet. Da der Beitrag haushaltsgebunden ist, wird er grundsätzlich nur einmal monatlich fällig. Dabei ist unwichtig, ob Sie am Datum des Gebühreneinzugs noch in der alten oder schon in der neuen Wohnung leben. Da ein Meldedatenabgleich stattfindet, verfügt die Servicestelle bereits über die benötigten Informationen. Wenn Sie dann Ihren neuen Wohnort mitteilen, werden die Daten erneut abgeglichen und falls nötig korrigiert.
Sparen lässt sich bei den Rundfunkgebühren auch, wenn zwei oder mehrere Personen zusammenziehen, die bislang getrennt gewohnt haben. Dann können die Verträge zu einem verschmelzen. Dazu können die überzähligen Wohnungen beim Beitragsservice abgemeldet werden mit der Begründung der Wohnungsaufgabe oder dem Hinweis auf Zuzug zu einem anderen Beitragszahler.
GEZ-Befreiungen und Ermäßigungen vom Rundfunkbeitrag
Neben einer GEZ-Abmeldung nach dem Umzug sieht der Beitragsservice verschiedene Befreiungen und Ermäßigungen des Rundfunkbeitrags vor. Ein Antrag kann aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen gestellt werden. Wer Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung oder Ausbildungsgeld erhält, kann von der Beitragspflicht befreit werden. Dies gilt so lange, bis eine Veränderung der Lebensumstände eintritt.
Ermäßigungen können beantragt werden, wenn eine Sehbehinderung von mindestens 60 Prozent oder eine körperliche Beeinträchtigung von wenigstens 80 Prozent vorliegt. Die Ermäßigung oder Befreiung gilt ebenfalls für gehörlose oder taubblinde Menschen.
Vom Rundfunkbeitrag sind übrigens auch Personen befreit, die dauerhaft oder vollstationär in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung leben. Klassische Seniorenheime oder Altersresidenzen sind jedoch von der Befreiung ausgenommen. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei anderen Wohnsituationen.
Wir helfen Ihnen gerne, damit Sie mehr Zeit haben!
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