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Die erste eigene Wohnung in Soest

Was sich nach dem Auszug aus dem Elternhaus alles ändert

Für jeden jungen Menschen kommt eines Tages der Zeitpunkt, das eigene Nest zu bauen. Oft ist der Auszug aus dem Elternhaus mit einer neuen Arbeitsstelle verbunden oder dem Wunsch nach Partnerschaft. Neben der gewonnenen Unabhängigkeit kommen auf die neuen Bewohner einige Verpflichtungen zu, die sie bisher nicht kannten. Verantwortung wechselt sich mit Freiheit ab und wird zu einem ganz neuen Lebensgefühl. Gleichzeitig ergeben sich viele Fragen: Mieten oder Kaufen, Wohngemeinschaft oder Singlewohnung, was kostet eine Einrichtung, wie Umzug planen oder welche Versicherungen?

Themen:

Singlewohnung in Soest oder Wohngemeinschaft?

Auch wer in einem verständnisvollen Elternhaus aufgewachsen ist, wünscht sich irgendwann eigene vier Wände und die damit verbundene Freiheit. Oft ergibt sich dieser Wunsch, wenn das erste eigene Geld verdient wird oder bereits eine Summe angespart ist. Dann stellt sich die Frage, ob es eine Singlewohnung sein soll oder ein Bereich innerhalb einer Wohngemeinschaft, auch kurz WG genannt. Die Unterschiede liegen klar auf der Hand: Wenn Sie allein in einer Wohnung leben möchten, dann sind Sie eigenständig für alle Belange rund um Einrichtung, Miete sowie Rechte und Pflichten zuständig. Andererseits genießen Sie auch die größtmögliche Freiheit, denn Sie müssen auf niemanden Rücksicht nehmen und können frei entscheiden.

Das Leben in einer Partnerschaft und insbesondere in einer WG sieht da schon ganz anders aus. Diese Wohnformen sind durch gegenseitige Rücksichtnahme und das Teilen von Pflichten geprägt. Ob Sie zu zweit oder mit mehreren Personen in einem Haushalt leben, die Beteiligten stellen gemeinschaftlich einen Plan auf, an den sich alle halten müssen. Das betrifft die monatlichen Kosten für Miete und Nebenkosten, für die Einkäufe und Anschaffungen ebenso wie die notwendige Aufgabenteilung: Wer ist wann fürs Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen und den Papierkram zuständig? Das ist wichtig, damit es innerhalb der WG keinen Streit gibt. Doch nicht jeder Mensch ist für das Leben in einer Gemeinschaft geeignet. Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Zusammenziehen kennenzulernen.

Was kostet die erste eigene Wohnung?

Die Kosten für die erste eigene Wohnung in Soest, Wickede, Werl oder Lippetal können sehr unterschiedlich ausfallen. Sie sind abhängig von der Lage, den Quadratmetern und der Ausstattung. Auch das Alter der Immobilie spielt oft eine Rolle. Neben der monatlichen Kaltmiete kommen weitere Ausgaben für Heizung und Mietnebenkosten wie Wasser, Müllabfuhr und Hauswartung dazu. Darüber hinaus müssen Beträge für Strom, Telefon und Internet sowie für Versicherungen kalkuliert werden. Heutzutage ist es zudem üblich, dass bei Mietbeginn eine Kaution gezahlt werden muss. Hierbei handelt es sich meist um drei Kaltmieten, die vom Vermieter hinterlegt und beim Auszug zurückgezahlt werden. Falls die Wohnung in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen wird, kann die Kaution jedoch einbehalten und zur Renovierung genutzt werden. Sofern Sie einen Vermittler mit der Wohnungssuche beauftragt hatten, fällt zusätzlich eine Maklerprovision an.

Neben diesen einmaligen und wiederkehrenden Kosten wird weiteres Kapital zur Einrichtung benötigt, denn meist sind beim Bezug der ersten eigenen Wohnung kaum Möbel vorhanden. Zu den wichtigsten Einrichtungsgegenständen zählen Küchenmöbel und Elektrogeräte, Bett und Kleiderschrank, Sofa, Couchtisch und TV-Board, ein Spiegelschrank fürs Badezimmer sowie ein Schreibtisch und Regale. Darüber hinaus wird Ausstattung benötigt wie Geschirr, Kochuntensilien, Fernseher, Waschmaschine, Staubsauger, Werkzeug, WC-Garnitur, Wohntextilien, Lampen und vieles mehr.

Schnell stellt sich die Frage: Kann ich mir das alles überhaupt leisten? Je nach Höhe der Kaution und Güte der Einrichtung kommen schnell einige Tausend Euro zusammen, die junge Menschen erst einmal aufbringen müssen. Wer etwas gespart hat oder von den Eltern beim Start ins eigene Leben unterstützt wird, ist fein raus. Doch die erste Wohnung in Soest lässt sich auch mit Secondhand-Möbeln weitgehend einrichten.

Welche Pflichten habe ich als Mieter?

Im Mietvertrag ist festgehalten, zu welchen wiederkehrenden Terminen die Mietzahlungen erfolgen müssen. Meist ist dies der Monatsanfang. Zu den Pflichten eines Mieters gehören pünktliche Zahlungen. Um Säumnisse und die Folgen davon zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Dauerauftrag für die Überweisungen einzurichten. Weiterhin verpflichten sich Mieter, Mängel in der Wohnung gleich nach der Entstehung zu melden. Regelmäßiges Belüften und Beheizen der Räume gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines Mieters. Dadurch werden die Entstehung von Schimmel und ein Einfrieren von Heizungs- und Wasserleitungen im Winter vermieden.

Mieter müssen außerdem die Hausordnung beachten. Diese wird vom Vermieter oder der Hausverwaltung individuell festgelegt und regelt Ruhezeiten, Treppenhausreinigung, die Nutzung von Gemeinschaftsräumen und vieles mehr. Sie hängt häufig im Hausflur oder ist Bestandteil des Wohnungsmietvertrags. Wichtig ist zudem die Einhaltung von Kündigungsfristen, die ebenfalls im Mietvertrag festgehalten ist.

Der erste Mietvertrag – was muss beachtet werden?

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie sich das Dokument genau durchlesen. Dabei kann geprüft werden, ob die Angaben mit den mündlich vereinbarten Absprachen identisch sind. Das betrifft insbesondere die Höhe von Miete, Nebenkosten und der Kaution. Ist die Wohnfläche im Vertrag korrekt angegeben und ist die genannte Einbauküche tatsächlich in einem betriebsfähigen Zustand? Weiterhin ist relevant, ob es sich um einen befristeten Mietvertrag handelt und ob eventuell festgestellte Mängel festgehalten sind.

  • Tipp: Falls Ihnen die Miete zu hoch erscheint, können Sie sich erkundigen, ob der Wert dem örtlichen Mietspiegel von Soest entspricht. Mietspiegel sind häufig auf der städtischen Webseite veröffentlicht. Auch Mietervereine können Auskunft geben.

Welche Versicherungen sind notwendig?

Es besteht im Grunde keine Verpflichtung, als Mieter Versicherungen zu unterhalten. Jedoch können sie sich im Ernstfall als ungemein wertvoll erweisen und viele Kosten sparen. Der Abschluss einer Hausratversicherung wird daher von vielen Experten empfohlen. Sie übernimmt zum Beispiel Schäden, die bei einem Wohnungsbrand oder Wasserrohrbruch entstehen können. Auch wenn die erste Einrichtung vielleicht noch überschaubar ist, kann die Absicherung von Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung und Fahrrädern sinnvoll sein. Dabei orientieren sich die meist jährlichen Beiträge überwiegend an der Wohnfläche.

Darüber hinaus kann eine private Haftpflichtversicherung nützlich sein. Sie deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen gegenüber verursacht haben. Dabei kann es sich gleichermaßen um Personen- oder Vermögensschäden sowie Sachschäden handeln. Beschädigen Sie zum Beispiel den Hausflur beim Einzug in die neue Wohnung in Soest, greift die Versicherung und übernimmt die Kosten für den Schaden.

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