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Auto ummelden nach einem Umzug

Das Fahrzeug in der neuen Gemeinde anmelden

Kommt es bei einem Umzug zu einem Ortswechsel, müssen nicht nur die Personen eines Haushalts bei der neuen Gemeinde angemeldet werden, sondern auch das Fahrzeug. In der Vergangenheit musste dabei auch das Autokennzeichen erneuert werden. Seit 2015 ist dies innerhalb Deutschlands nicht mehr notwendig, und inzwischen ist die Über- oder Mitnahme sogar bei einem Halterwechsel möglich. Dadurch lassen sich die Kennzeichen heute nicht mehr eindeutig einer bestimmten Stadt zuordnen. Ausschlaggebend ist hier jedoch die Zulassungsplakette, die vom zuständigen Straßenverkehrsamt des Wohnorts ausgegeben wird.

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Kfz-Ummeldung: Fristen und Verzug

Die Fristen für die Kfz-Ummeldung sind knapp bemessen. In der Straßenverkehrsordnung steht etwas schwammig geschrieben, dass eine Ummeldung unverzüglich und möglichst innerhalb einer Woche nach dem Umzug oder einem Fahrzeugverkauf erfolgen sollte. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Verwarnungsgeld von etwa 15 Euro. Allerdings gibt es keine Aufsichtsstelle, die das Ummelden kontrolliert. Kommen Sie jedoch in eine Polizeikontrolle, wird unter anderem die Zulassung des Autos überprüft. Ist diese nicht aktuell, kommt es zu einer Verwarnung.

Wie wird das Auto umgemeldet?

Für die Ummeldung eines Autos oder Motorrades nach einem Umzug oder Besitzerwechsel ist die Zulassungsstelle der Gemeinde zuständig. Häufig wird diese auch als Straßenverkehrsamt bezeichnet. Dabei reicht es aus, das Fahrzeug am neuen Ort anzumelden. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnsitz ist jedoch nicht erforderlich, da die Zulassungsbehörden in Deutschland miteinander vernetzt sind.

Die Ummeldung können Sie persönlich in Ihrer Zulassungsstelle vornehmen lassen. Dann bekommen Sie die Klebeplaketten für die Kennzeichen direkt ausgehändigt und können diese aufkleben. Es empfiehlt sich, die alten Plaketten zunächst zu entfernen. Dazu liegen häufig Schaber in der Zulassungsstelle bereit.

Seit 2019 ist es ebenfalls möglich, das Auto über das Onlineportal der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle umschreiben zu lassen. Um diesen Service in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie allerdings einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Alternativ lässt sich auch ein digitaler Aufenthaltstitel verwenden. Überdies müssen beide Zulassungsbescheinigungen über verdeckte Sicherheitscodes verfügen. Weiterhin erfordert die Online-Ummeldung ein Kartenlesegerät oder ein modernes Smartphone mit aktivierter kostenloser Ausweis-App. Die sogenannte Internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz) erspart Ihnen den Weg zur Zulassungsstelle und unter Umständen viel Zeit. Die Gebühren für die Um- oder Erstanmeldung zahlen Sie per Überweisung oder Kreditkarte.

  • Hinweis: Seit September 2023 können Sie auch Saisonkennzeichen über die Online-Zulassung beantragen, etwa für ein Cabrio oder ein Motorrad. Dies gilt ebenfalls für E-Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Mit dem digitalen Zulassungsbescheid dürfen Sie dann bis zu 10 Tage fahren – bis die Plaketten per Post zugestellt werden.

Welche Kfz-Zulassungs-Unterlagen werden zur Ummeldung benötigt?

Je nachdem, ob Sie ein Fahrzeug nach einem Umzug ummelden oder einen Gebrauchtwagen nach dem Kauf auf Ihren Namen umschreiben lassen möchten, benötigen Sie unterschiedliche Unterlagen für die Kfz-Zulassungsstelle. Grundsätzlich sollten Sie folgende Dokumente bereithalten oder beschaffen:

  • Zur Identifizierung Ihrer Person müssen Sie einen gültigen Personalausweis vorlegen oder einen Reisepass inklusive Meldebescheinigung. Übernimmt die An- oder Ummeldung ein Vertreter, wird dessen Personalausweis zusammen mit Vollmacht und Ausweiskopie des Halters nachgefragt.

  • Als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung nachweisen, die Sie auf Nachfrage bei Ihrer Kfz-Versicherung erhalten. Die eVB-Nummer wurde 2008 eingeführt und beendete die alte Versicherungs-Doppelkarte.

  • Wichtig ist zudem die Zulassungsbescheinigung Teil I, die früher als Fahrzeugschein bezeichnet wurde.

  • Sofern sich der Halter oder das Kennzeichen ändern, ist außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich, ehemals als Fahrzeugbrief benannt.

  • Der Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung des Fahrzeugs ist ebenfalls vorzulegen. Anstelle des HU-Berichts wird alternativ der Eintrag im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) anerkannt.

  • Zuletzt müssen Sie noch ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer von einem deutschen Bankkonto bestätigen.

Auto ummelden: Kosten und Aufwand

Aufwand und Kosten einer Kfz-Ummeldung sind abhängig davon, ob auch neue Kennzeichen benötigt oder ob die alten weiter genutzt werden. Das Um- oder Anmelden eines Autos nach einem Umzug oder Halterwechsel kostet Gebühren von etwa 17 Euro. Bei Zuteilung von neuen Kennzeichen kommen circa 10 Euro dazu. Bei Wunschkennzeichen erhöhen sich diese Gebühren nochmals. Für die neuen Schilder müssen Sie mit weiteren 25 bis 30 Euro rechnen.

In der Zulassungsstelle bekommen Sie die neuen Plaketten sowie eine Zuteilungsbescheinigung für die neuen Kennzeichen. Damit können Sie dann einen Schildermacher beauftragen. In aller Regel befinden sich diese Dienstleister in fußläufiger Entfernung zur Zulassungsstelle, sodass Sie Ihr Auto nicht bewegen müssen. Auf die Fertigstellung der neuen Kennzeichen können Sie warten und diese mit den Zulassungs- und TÜV-Plaketten gleich wieder am Fahrzeug anbringen.

Wissenswertes zur Kfz-Versicherung nach einem Umzug

Wird das Auto einfach nur umgemeldet bei gleichem Halter bleibt der alte Versicherungsvertrag erhalten. Bei einem Umzug in einen anderen Ort kann sich jedoch die sogenannte Regionalklasse ändern, wodurch die Höhe der Prämie angepasst wird.

Bei einem Verkauf eines noch angemeldeten Gebrauchtwagens geht der Versicherungsvertrag sofort auf den Käufer über. Käufer oder Verkäufer sollten den Besitzerwechsel jedoch unverzüglich der Gesellschaft melden. Möchte der neue Eigentümer den Vertrag nicht weiterführen, kann er diesen entweder sofort oder mit Ablauf des Kalenderjahres kündigen.

  • Tipp: Informieren Sie rechtzeitig ihre Kfz-Versicherung über Ihren Umzug oder den Besitzerwechsel, dann teilt Ihnen die Gesellschaft automatisch eine eVB-Nummer mit, sodass Sie Ihr Auto bequem ummelden können.

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