Rechtslage, wenn Mieter oder Eigentümer verstorben sind
Wohnungsauflösung nach Todesfall
Der Tod eines Menschen ist für die Hinterbliebenen zumeist eine sehr emotionale Angelegenheit. In die Trauer mischen sich das Abschiednehmen, die Bestattung und letztendlich auch der Nachlass des Verstorbenen. Außerdem kommt auf die Angehörigen oder Erben noch die Wohnungsauflösung nach Todesfall zu. Hierbei geht es um die Mietwohnung oder das Eigentum selbst sowie die persönlichen Dinge und das Inventar. Viele Verwandte fragen sich in dieser Situation: Wer muss für die Wohnungsauflösung Sorge tragen? Welche Kosten fallen an und wer übernimmt diese? Und was passiert eigentlich, wenn es keine Erben gibt? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen dieser Ratgeberbeitrag. Unterstützung gibt Ihnen auch unsere Checkliste für die Wohnungsauflösung im Todesfall.
Themen:
Entrümpelung nach Todesfall: das sollten Erben beachten
Nach dem Tod des letzten Mieters oder Eigentümers müssen die Angehörigen oder Erben das Ausräumen der Immobilie übernehmen. Handelt es sich dabei um eine Mietwohnung, sollten die Nachlassberechtigten schnellstmöglich mit dieser Aufgabe beginnen, damit die Räumlichkeiten bald wieder neu vermietet werden können und möglichst wenige Monatsmieten anfallen. Zwar ist dieser Schritt für sie meist mit großer Emotionalität und vielen Erinnerungen verbunden, er kann jedoch auch Teil des Abschiednehmens und der Trauerbewältigung sein.
Allen voran steht die Sichtung der persönlichen Unterlagen an. Denn oft haben Verstorbene bereits zu Lebzeiten ihre Bestattung und den Nachlass testamentarisch oder per Verfügung geregelt. Im Idealfall finden sich in den Unterlagen Hinweise darauf, wie mit persönlichen Habseligkeiten, Wertsachen oder der Einrichtung verfahren werden soll. Ist dies nicht der Fall, müssen die Erben entscheiden. Sie können den Nachlass entweder unter sich aufteilen, gut Erhaltenes verkaufen oder verschenken und den Rest über Recyclinghöfe entsorgen. Erlöse aus der Veräußerung fließen in die Erbmasse ein, die entsprechend der testamentarischen oder gesetzlichen Regelung aufgeteilt wird.
Die Kündigung von Versorgungsverträgen wie Strom, Gas, Wasser, TV, Telefon und Internet sowie Versicherungen muss in die Wege geleitet werden. Diese laufen auch im Todesfall des Vertragnehmers zunächst weiter, bis sie von den Erben gekündigt werden. Meist bestehen im Todesfall verkürzte Kündigungszeiten.
Wohnungsauflösung nach Todesfall: Wer zahlt?
Bei einer Wohnungsauflösung im Todesfall müssen die Angehörigen oder Erben nicht nur die Arbeit der Entrümpelung übernehmen, sie kommen auch gesamtschuldnerisch für die damit verbundenen Kosten auf. Diese können zum Beispiel entstehen, wenn ein Container für die Entsorgung von alten Möbeln oder Haushaltsgegenständen angemietet wird. Auch berechnen manche Entsorgungsbetriebe oder Recyclinghöfe Gebühren für die Annahme des Inventars.
Weiterhin fallen Kosten an, wenn die Erbengemeinschaft den Hausstand nicht in Eigenregie ausräumt, sondern eine professionelle Haushaltsauflösung beauftragt. Diese Kosten können jedoch teilweise als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Kosten Wohnungsentrümpelung nach Tod
Die Höhe der Entrümpelungskosten bei einer Haushaltsauflösung nach Todesfall richtet sich nach Art und Umfang der Arbeiten. Im Laufe eines langen Lebens sammeln die Menschen viele Tausend Gegenstände an, die alle durchgesehen werden müssen. Der Aufwand ist individuell verschieden. Grundsätzlich können folgende Faktoren bei der Bemessung der Kosten herangezogen werden:
- Größe der Räume in Quadratmetern
- Zeitaufwand des Sortierens
- Benötigtes Entrümpelungsmaterial (Kartons, Müllsäcke, Werkzeug, Klebeband, etc.)
- Anzahl und Größe der Container
- Reinigungsaufwand nach der Entrümpelung
- Eventueller Aufwand für eine Renovierung
Mieter verstorben und keine Erben: Wer räumt die Wohnung?
Für den Fall, dass ein Mieter verstorben ist und es keine Erben gibt oder diese das Erbe ausgeschlagen haben, muss der Vermieter/Eigentümer die Wohnung ausräumen (lassen) und trägt auch die entsprechenden Kosten. Diese muss er jedoch nicht vollständig allein tragen. Er kann per Antrag einen Teil des Erbes beanspruchen. Alternativ kann das Sozialamt die Kosten für eine Basis-Entrümpelung übernehmen, sofern der Verstorbene zu Lebzeiten entsprechende Leistungen bezogen hatte.
Mietrecht nach Todesfall eines Angehörigen und Sonderkündigungsrecht
Nach dem Tod eines Mieters muss die Wohnung nicht zwangsläufig anderweitig neu vermietet werden. Der Hauptmieter kann bereits zu Lebzeiten einen Folgemieter vorsehen, wenn dieser im selben Haushalt lebt. Das trifft beispielsweise auf Lebenspartner zu sowie auf Kinder oder andere Verwandte, die später in das Mietverhältnis eintreten können. Der Vermieter muss allerdings darüber informiert und einverstanden sein. Dabei wird die folgende Rangfolge berücksichtigt:
- Ehe- oder Lebenspartner (sofern nicht bereits im Mietvertrag eingetragen)
- Kinder des Verstorbenen
- Andere Verwandte oder verschwägerte Personen
- Sonstige Erben (hierunter fallen auch Kinder, die bereits ausgezogen waren)
Sofern niemand in das bestehende Mietverhältnis eintreten möchte, kann von einem Sonderkündigungsrecht im Todesfall Gebrauch gemacht werden. Das bedeutet, dass die vertraglichen Kündigungsfristen ungültig werden. Die Erben können die Wohnung innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hauptmieters unter Einhaltung der gesetzlichen 3-Monats-Frist außerordentlich kündigen, ohne darüber hinaus Folgemieten bezahlen zu müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Wohnung bis zu diesem Termin geräumt und falls vorgesehen renoviert ist. Vermietern steht übrigens das gleiche Sonderkündigungsrecht innerhalb des ersten Monats zu.
Checkliste Wohnungsauflösung nach Todesfall
- Gibt es Haustiere sollten Sie sich als erstes um deren Verbleib kümmern.
Informieren Sie den Vermieter vom Tod des Mieters und kündigen Sie den Mietvertrag, wenn keine Fortführung vorgesehen ist.
Entfernen Sie verderbliche Lebensmittel aus der Wohnung.
Informieren Sie Arbeitgeber, Rentenversicherung oder andere Zahlstellen über den Tod des Mitglieds.
Kündigen Sie Versicherungen, Energieversorgung, Telefonverträge, TV, Internet, „GEZ“, Abos und andere individuellen Verträge.
Sichten Sie Unterlagen und persönliche Gegenstände der verstorbenen Person und entscheiden Sie in der Erbengemeinschaft, wie mit dem Inventar verfahren werden soll.
Entsorgen Sie Einrichtungsgegenstände, die nicht übernommen, verkauft oder verschenkt werden können oder beauftragen Sie ein professionelles Entrümpelungsunternehmen.
Reinigen Sie die Wohnung nach der Entrümpelung und führen Sie ggf. erforderliche Renovierungsmaßnahmen durch. Beide Schritte können Sie auch einem Dienstleister überlassen. Die Kosten hierfür trägt die Erbengemeinschaft.
Übergeben Sie als letzten Schritt Wohnung und Schlüssel an den Vermieter und fertigen Sie ein Übergabeprotokoll an, das von allen beteiligten Personen unterschrieben werden muss. Die Rückzahlung der Mietkaution sollte nun ebenfalls veranlasst werden.
Beauftragung einer professionellen Entrümpelungsfirma
Die Haushaltsauflösung kann je nach Größe der Wohnung sehr aufwendig und zeitraubend sein. Beauftragen Sie daher ein professionelles Entrümpelungsunternehmen, wie die Arndt Umzug & Logistik GmbH aus Arnsberg. Wir übernehmen diese Aufgabe schnell und zuverlässig für Sie. Dabei werden die Einrichtungsgegenstände fachgerecht getrennt und über zertifizierte Recyclingbetriebe entsorgt. Die Wohnung wird besenrein an Sie übergeben und Sie erhalten einen Entsorgungsnachweis von uns. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot:


