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Kosten der Haushaltsauflösung und Pflegeversicherung

Wer zahlt die Wohnungsauflösung bei Umzug ins Pflegeheim?

Der Umzug ins Pflegeheim bedeutet für betroffene Senioren und ihre Angehörigen in den meisten Fällen eine einschneidende Veränderung der Lebensumstände. Oft geht diese Umstellung mit der Aufgabe der bisherigen Wohnung einher. Neben den emotionalen Aspekten kommen auf die Beteiligten viele logistische Aufgaben zu, die geklärt werden müssen. Dazu gehört das praktische Ausräumen sowie die Frage, wer die Kosten für die Wohnungsauflösung trägt. Dieser Ratgeberbeitrag informiert Sie über die wichtigsten Punkte einer Entrümpelung bei Umzug in die Pflegeeinrichtung und gibt Ihnen nützliche Tipps.

Die Kosten einer Wohnungsauflösung

Welche Kosten bei einer Haushaltsauflösung anfallen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie setzen sich aus der Größe des Haushalts, dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und den Entsorgungskosten zusammen. Wenn Senioren in ein Pflegeheim oder Seniorenheim umziehen, können sie meist nur sehr wenige Möbelstücke mitnehmen, da die Zimmer in den Einrichtungen in aller Regel bereits möbliert sind. Oft ist es nur ein Sessel oder ein Fernsehtisch, der in der im neuen Zuhause Platz findet. Auch für persönliche Gegenstände wie Erinnerungsstücke, Sammlungen oder Hobbymaterial ist häufig nicht mehr ausreichend Raum vorhanden. Das bedeutet, dass der gesamte Rest anderweitig untergebracht oder entsorgt werden muss.

Seriöse Entrümpelungsunternehmen oder Möbellogistiker, die auf Seniorenumzüge spezialisiert sind, verschaffen sich vor Übernahme einer geplanten Haushaltsauflösung einen detaillierten Überblick über den Aufwand. Auf dieser Basis wird ein Angebot erstellt, das transparent alle Kosten auflistet und keine weiteren versteckten Kosten enthalten sollte. Dieses Angebot hilft dabei, die Kosten zu überschauen und über die Annahme zu entscheiden.

Umzug ins Pflegeheim: Kostenübernahme?

Grundsätzlich verhält es sich so, dass die Kosten der Wohnungsauflösung bei einer Heimunterbringung von der betroffenen Person oder den Angehörigen zu tragen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Hierbei kommen zwei unterschiedliche Einrichtungen in Frage.

  1. Pflegekasse

Sofern Personen über einen anerkannten Pflegegrad verfügen, können sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss für Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen stellen. Normalerweise umfassen solche Zuschüsse eher den barrierefreien Umbau einer Wohnung. Doch sie können auch umzugsbedingte Kosten beinhalten. Ob und inwieweit die Pflegekasse sich an den Kosten der Wohnungsauflösung beteiligt, ist abhängig von ihren Bedingungen und der Entscheidung im Einzelfall.

  1. Sozialamt

Bei fehlenden finanziellen Mitteln oder wenn die Pflegekasse nicht einspringt, kann auch das Sozialamt eine Anlaufstelle sein. Es ist hilfreich, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Sozialbehörde aufzunehmen und nachzufragen, unter welchen Umständen eine Kostenbeteiligung erfolgen kann.

Haushaltsauflösung und Pflegeversicherung

Damit die Pflegekasse sich an den Kosten der Wohnungsauflösung beteiligt, ist ein anerkannter Pflegegrad von mindestens Grad 1 erforderlich. Außerdem muss es sich um einen notwendigen Umzug handeln, zum Beispiel in ein Pflegeheim oder in eine barrierefreie Wohnung. Wichtig ist, dass sich die Maßnahmen direkt auf die Verbesserung des Wohnumfeldes auswirken.

Insgesamt sind Zuschüsse als Maßnahme zur Wohnraumanpassung bis zu einer Förderungshöhe von rund 4.180 Euro pro Person möglich. Die Kosten decken meist den Aufwand für den Transport, die Helfer, das Material, Entrümpelung und doppelte Mietzahlungen ab.

Wichtig ist, den Antrag so früh wie möglich an die Pflegeversicherung zu senden, da Bearbeitung und Bewilligung einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Dem Antrag sollten Nachweise beigefügt werden, wie zum Beispiel eine Bescheinigung des Arztes über die Notwendigkeit des Umzugs sowie Angebote für die Entrümpelung.

  • Tipp: Oft rechnet die Pflegeversicherung direkt mit den Dienstleistern ab, sodass die Kosten nicht zwischenfinanziert werden müssen.

So lassen sich die Kosten der Haushaltsauflösung reduzieren

Die Wohnungsauflösung wegen Pflegeheim kann bei frühzeitiger Planung weniger kostenintensiv ausfallen. So lassen sich Möbel, Elektrogeräte oder andere Haushaltsgegenstände, die nicht mehr benötigt werden, gebraucht verkaufen oder an wohltätige Organisationen spenden. Auf diese Weise kann der Umfang der Einrichtung reduziert werden. Das bedeutet ebenfalls, dass deutlich weniger transportiert, entsorgt oder zum Sperrgut gegeben werden muss.

Zum Verkauf von Gebrauchtmöbeln oder gut erhaltenen Elektrogeräten bieten sich Anzeigen in Wochenblättern mit großer Reichweite oder auf entsprechenden Internetplattformen wie zum Beispiel „Kleinanzeigen“ an. Secondhand-Läden sind auch meist an gut erhaltenen Möbeln zum Weiterverkauf interessiert. Auch wenn sich meist für die alten Einrichtungsgegenstände nicht mehr viel Geld erzielen lässt und manches auch nur gegen Abholung den Besitzer wechselt, lassen sich dennoch die Entsorgungskosten senken.

Gleiches gilt für Renovierungsarbeiten. Denn ist im Mietvertrag festgehalten, dass die Wohnung renoviert übergeben werden muss, lassen sich durch Eigenleistung (der Angehörigen) ebenfalls viele Kosten sparen.

Checkliste Wohnungsauflösung Pflegeheim

Was muss vorbereitet werden, wenn es um eine Haushaltsauflösung im Zusammenhang mit dem Pflegeheim-Umzug geht? Unsere Checkliste führt nochmals die wichtigsten Punkte auf:

  • Frühzeitige Planung der Wohnungsauflösung, sobald der Umzug ins Pflegeheim feststeht.

  • Umzugstermin festlegen und alte Wohnung kündigen.

  • Entscheidung, welche Möbel und Gegenstände mitgenommen, verkauft, verschenkt oder entsorgt werden müssen. Fertigen Sie hierzu eine Liste mit vier Spalten an.

  • Kennzeichnen Sie die Möbel entsprechend der Sortierung für einen besseren Überblick.

  • Einholen von Angeboten für Umzug, Entrümpelung und Entsorgung.

  • Antragstellung auf Kostenzuschuss bei Pflegekasse (Pflegestufe beachten) oder Sozialamt.

  • Entsorgung der restlichen Gegenstände auf Recyclinghöfen oder über ein Entrümpelungsunternehmen.

  • Nach dem Umzug: Reinigung und ggf. Renovierung der Räume und Übergabe der Wohnung an den Vermieter.

FAQ: Häufige Fragen Umzug ins Pflegeheim und Kosten der Wohnungsauflösung

Auch bei einem Umzug ins Pflegeheim gilt, dass die bisher genutzte Wohnung von der Person selbst oder von den Angehörigen ausgeräumt werden muss. Alternativ kann ein Umzugsunternehmen oder ein Entrümpelungsdienst diese Aufgaben übernehmen.

Die Kosten für die Wohnungsauflösung tragen die Mieter selbst. Es gibt keinen Unterschied, ob es sich um einen klassischen Umzug in eine neue Wohnung oder in ein Pflegeheim handelt.

Zuschüsse für Kosten der Haushaltsauflösung können bei der Pflegekasse oder bei fehlenden finanziellen Mitteln auch beim Sozialamt beantragt werden. Weitere Zuschüsse lassen sich oft auch bei karikativen Verbänden oder wohltätigen Stiftungen in der Region realisieren.

Die Pflegeversicherung gewährt nur dann Zuschüsse zur Wohnungsauflösung, wenn eine anerkannte Pflegestufe vorliegt und wenn es sich um nachgewiesene Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnumstände (z. B. barrierefreies Wohnen oder Umzug ins Pflegeheim) handelt. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.

Umzug ins Pflegeheim: Wir helfen bei der Wohnungsauflösung

Sie benötigen professionelle Hilfe bei der Haushaltsauflösung? Dann sind Sie bei der Arndt Umzug & Logistik GmbH aus Arnsberg mit Spezialisierung auf Seniorenumzüge genau richtig. Denn wir übernehmen nicht nur den Umzug ins Pflegeheim, sondern kümmern uns auch um die sachgerechte Entrümpelung und Entsorgung alter Möbel, Geräte und Haushaltsgegenstände. Lassen Sie sich von uns ein Angebot ohne versteckte Kosten maßschneidern.

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