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Hilfe und Zuschuss zum Umzug für Menschen mit Behinderung

Umzug trotz körperlicher Einschränkung

Ein Wohnortwechsel zu organisieren, ist für Menschen jeden Alters eine große Herausforderung. Menschen mit Handicap haben es dabei noch deutlich schwerer. Neben den physischen Anforderungen eines Umzugs geht es vielfach auch um die Kosten. Doch die gute Nachricht ist, dass Personen mit Behinderung oft Anspruch auf Unterstützung haben. Für den Zuschuss zum Umzug bei Behinderung ist der Grad der Schwerbehinderung ausschlaggebend. Zudem bieten professionelle Umzugsunternehmen spezielle Hilfe für behinderte Menschen an, damit der Umzug ins neue Heim ohne Stolpersteine erfolgen kann.

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Barrierefreies Wohnen nach dem Umzug

Nicht jede Wohnung lässt sich problemlos barrierefrei oder behindertengerecht umbauen. Vielfach stellt bereits die Überwindung von Treppen in einem Gebäude ohne Personenaufzug eine unüberwindbare Hürde dar. Dann steht ein Umzug in geeignetere vier Wände an. Dies trifft insbesondere auf Menschen zu, die durch einen Unfall oder eine Erkrankung plötzlich mit einer körperlichen Einschränkung leben müssen. Ersetzt ein Rollstuhl künftig die Beine, benötigt die neue Wohnung oftmals breitere Türen und ein entsprechend ausgestattetes Badezimmer.

Der Umzug bedeutet in vielen Fällen die Wiedergewinnung von Lebensqualität und Selbstständigkeit. Doch bevor es so weit ist, muss erst einmal der organisatorische Aufwand bewältigt werden. Zur Umsetzung benötigen Menschen mit Handicap in aller Regel Hilfe. Das betrifft in erster Linie das Ausräumen der alten Wohnung und das Packen der Umzugskartons. Auch die Möbel müssen demontiert werden. Und im neuen Zuhause wird ebenfalls Unterstützung bei der Einrichtung benötigt. Diese Arbeiten können spezialisierte Umzugsunternehmen leisten. Die hierfür anfallenden Kosten übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegekassen oder eine andere soziale Einrichtung.

Umzug bei Pflegegrad 2 oder 3

Tatsächlich erhalten Schwerbehinderte Zuschüsse vom Staat zu ihren Umzugskosten. In welcher Höhe diese bewilligt werden, hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab, die bei mindestens 50 Punkte (entspricht Pflegegrad 3) liegen muss. Der Pflegegrad (früher die Pflegestufe) gibt von 1 bis 5 an, in welchem Ausmaß eine Person durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen im Alltag eingeschränkt ist. Dabei sieht das Einkommensteuergesetz (EStG) unterschiedliche Pauschalbeträge vor, die bis zu 3.700 Euro ausmachen können.

Auch die Pflegekasse gewährt Zuschüsse zu den Umzugskosten in einer Höhe von bis zu 4.000 Euro (bei Pflege-Wohngemeinschaften bis zu 16.000 Euro). Um diese zu erhalten, muss die neue Wohnung jedoch besser an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst sein als die bisherige. Zudem ist es wichtig, dass die barrierefreie Wohnung die Selbstständigkeit steigert oder eine häusliche Pflege ermöglicht. Anträge auf Umzugsbeihilfe können Behinderte bereits ab Pflegegrad 1 beantragen. Ein Umzug bei Pflegegrad 3 ermöglicht die höchsten Erstattungssätze.

Unter diesen Voraussetzungen kann ein Zuschuss beim Umzug von Schwerbehinderten bewilligt werden:

  • Der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung ermöglicht ein barrierefreies Leben.
  • Die Abhängigkeit von Außenstehenden wird reduziert und die Selbstständigkeit erhöht.
  • Eine häusliche Pflege wird durch den Umzug ermöglicht. Beispielsweise durch ein Betreuungszimmer für die Pflegekraft innerhalb der Wohnung.
  • Der Umzug muss von einem professionellen Umzugsunternehmen durchgeführt werden. Meist rechnet die Pflegekasse direkt mit dem Logistiker ab.
  • Von Zuschüssen ausgenommen sind Umzüge in vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
  • Verfügen Betroffene über ausreichend finanzielle Mittel, kann die Pflegekasse die Zuschüsse unter Umständen ablehnen.

Hilfe von Angehörigen und Freunden

Zwar verlangen die Pflegekassen in aller Regel Belege über die Beauftragung eines Umzugsunternehmens, doch kann ebenfalls die Hilfe von Angehörigen oder Freunden in Anspruch genommen werden. Entstehen den Familienmitgliedern oder Bekannten aufgrund des Umzugs Verdienstausfälle, fallen Entschädigungen ebenfalls unter die Leistungen der Pflegekasse. Es ist allerdings wichtig, dass die Ausfälle belegt werden, etwa durch eine Bestätigung des Arbeitgebers oder eine gekürzte Lohnabrechnung.

Generell wird die Höhe aller erstattungsfähigen Beträge und Zuschüsse für den Umzug von der jeweiligen Pflegekasse festgelegt. Dabei werden Anträge und Belege einer gründlichen Prüfung unterzogen. Alle Leistungen sind daher optional.

Wichtig: Die Zuschüsse müssen beantragt werden

Auch wenn eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt, kommen die Zuwendungen nicht automatisch bei den betroffenen Personen an. Ebenso wie die Anerkennung der Behinderung selbst und der Pflegegrad müssen auch die Zuschüsse für einen Umzug beantragt werden. Es handelt sich um Nachfrageleistungen. Für die Gewährung von Umzugszuschüssen ist die jeweilige Pflegekasse zuständig. Professionelle Umzugsunternehmen unterstützen Sie bei den Anträgen durch detaillierte Kostenvoranschläge, die alle relevanten Informationen enthalten, die zur Antragstellung benötigt werden.

Das gilt ebenfalls für die Reduzierung der Steuerlast. Hierbei müssen die Umzugsaufwendungen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Anerkannt sind, wie bei Handwerkerleistungen nur solche Aufwendungen, über welche Rechnungsbelege vorliegen und die per Überweisung bezahlt wurden.

Was passiert, wenn Zuschussanträge abgelehnt wurden?

Sofern Anträge auf Zuschuss zu einem Umzug mit Behinderung trotz Anerkennung der Schwerbehinderung abgelehnt wurden, können Betroffene bei der Pflegekasse oder der Finanzkasse Einspruch einlegen. Dann werden die Anträge erneut geprüft. Auch eine Klage bei einem Sozialgericht ist möglich. Wichtig ist zu wissen, dass weder ein Widerspruchsverfahren noch Gerichtsgebühren anfallen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht notwendig.

Liegt keine anerkannte Schwerbehinderung oder Pflegegrad vor, können Personen mit kognitiven Einschränkungen dennoch Zuschüsse zum Umzug erhalten. Je nach finanzieller Situation können sich Betroffene an das Sozialamt oder einen anderen Träger wenden. Zum Beispiel erhalten Personen, die älter als 60 Jahre sind, finanzielle Unterstützung, wenn das gesamte Einkommen bestimmte Sätze nicht überschreitet. Die Höhe fällt jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch aus. Vorhandene Vermögenswerte werden unter Umständen angerechnet.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Umzug in eine barrierefreie Wohnung

Als erfahrenes Logistikunternehmen steht Ihnen die Arndt Umzug & Logistik GmbH aus Arnsberg bei Ihrem Umzug in eine behindertengerechte Wohnung zur Seite. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihren Antrag auf Umzugszuschuss für Schwerbehinderte mit Pflegegrad. Darüber hinaus sind wir Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um den Ein- und Auspackservice, die fachgerechte De- und Remontage Ihrer Möbel und den sicheren Transport Ihrer Einrichtung geht. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot und rechnen gerne direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

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